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GASTKOLUMNE

Ehe und eingetragene Partnerschaft für alle

Partnerschaft
FOTO: iStockphoto/zVg.

Durch das salomonische Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom Dezember 2017 werden spätestens ab 2019 alle Paare zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft (EP) wählen können.

Ihnen wird damit eine dritte Option offenstehen – zusätzlich zur formlosen Lebensgemeinschaft, mit der in Österreich bereits sehr viele Rechte verbunden sind und die für sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtliche Paare gleichermaßen gelten. Je mehr Wahlmöglichkeiten, desto weniger Bevormundung durch Politik und Gesellschaft.

Die Homosexuelle Initiative (HOSI) Wien hat übrigens immer eine kritisch differenzierte Position zur bedingungslosen Öffnung der Ehe eingenommen. Für uns ist die EP immer das modernere und bessere Rechtsinstitut gewesen – und vor die Wahl gestellt zwischen Ehe in ihrer heutigen Form und der EP würden wir uns für die EP entscheiden, nicht zuletzt aufgrund der strengeren Scheidungsbestimmungen der Ehe.

Jetzt ist es wichtig, den Fortbestand der EP sicherzustellen, denn nach dem VfGH-Erkenntnis wurden sofort Stimmen laut, ein paralleles Fortbestehen beider Rechtsinstitute sei nun wohl überflüssig, da sie ohnehin fast völlig ident seien. Wir sehen jedoch im parallelen Weiterbestehen von EP und Ehe den Vorteil, dass nun auch die EP rechtlich weiterentwickelt und wieder vom reaktionären Ballast befreit werden könnte, der ihr bei der Einführung 2009 umgehängt wurde.

So wurden damals die Bestimmungen über die Scheidung aus Verschulden, ein an die 1950er Jahre gemahnendes Relikt, das es kaum in einem anderen europäischen Land noch gibt, aus dem Eherecht übernommen. Zur ideologischen Einordnung: Die Wiedereinführung der Scheidung aus Verschulden war in Deutschland im Bundestagswahlkampf eine familienpolitische Forderung der AfD!

Autor: Kurt Krickler ist Generalsekretär der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien

HOSI WIEN: www.hosiwien.at