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REPORTAGE

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit

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Es ist die schönste Zeit für eine Frau, wenn sie sich neun Monate lang körperlich und seelisch darauf vorbereitet, ein neues Leben zur Welt zu bringen. Obwohl Ärzte sagen, dass eine Schwangerschaft keine Krankheit ist, bestehen für Schwangere bestimmte Beschränkungen.

Unsere Großmütter erzählen stolz, dass sie auch während der Schwangerschaft schwere Arbeiten auf dem Feld und im Haushalt verrichtet und keine Schonung verlangt haben. Sie betonen, dass es damals normal war, die Kinder auf dem Feld zur Welt zu bringen, die Nabelschnur zu durchtrennen, das Neugeborene in ein Kleidungsstück zu wickeln und weiterzuarbeiten. Das war eine Zeit, als Feldarbeiterinnen keinen Mutterschutz genossen, was leider zu Komplikationen und oft sogar zum Tode der Gebärenden oder des Babys führte.

Heute ist das zum Glück anders und die zukünftigen Mütter haben alle Voraussetzungen, gesunden Nachwuchs zur Welt zu bringen. Aber heutzutage sind viele Schwangere verängstigt und verwöhnt und lauschen panisch auf alles, was sich in ihnen regt. Doch das ist unnötig, denn während einer gesunden Schwangerschaft sollte man ganz normal leben, so wie man es auch vor der Empfängnis getan hat.

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Schwangere haben es wirklich nicht leicht! Immer wieder werden sie darauf hingewiesen, was sie dürfen und was nicht. Wir haben eine kleine Checkliste für euch, die erklärt, was denn nun wirklich schädlich ist und was absolut unbedenklich.

 

Morgendliche Übelkeit, Rückenschmerzen, Kopfschmerzen oder Blutdruckabfall sind Gründe, aus denen Schwangere vom Frauenarzt oft eine Freistellung von der Arbeit erbitten. Natürlich sind das keine hinreichenden Indikationen, wie auch Dr. Dejan Stanisavljević, Facharzt für Gynäkologie, gegenüber Kosmo bestätigt.

„Es ist verständlich, dass bei zukünftigen Müttern Nervosität herrscht, vor allem, wenn es sich um die erste Schwangerschaft handelt, aber in den meisten Fällen besteht kein Grund zur Panik. Bei Schwangeren mit chronischen oder ernsthaften neu auftretenden gesundheitlichen Beschwerden unternimmt der Arzt alles, um die Mutter und das Kind zu schützen. Dieser Bereich ist in Österreich gesetzlich geregelt und Versäumnisse dürfen keinesfalls passieren“, betont der Arzt und gibt uns Einblick in eine Liste mit 18 Gründen für eine vorübergehende Freistellung von der Arbeit während der Schwangerschaft:

– Anämie mit einem Hämoglobinwert unter 8,5 g/dl mit zusätzlichen kardiopulmonalen (Herzlungen-)Symptomen;
– Veränderungen im pränatalen Ultraschall mit dem drohenden Risiko einer Frühgeburt bei bereits laufender Therapie (z.B. Polyhydramnie, einer erhebliche erhöhten Fruchtwassermenge);
– Eine belastende Anamnese nach einer spät verlorenen Schwangerschaft (16. bis 24. Woche) oder der Frühgeburt eines Kindes (24. bis 36. Schwangerschaftswoche);
– Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) unter Insulintherapie, wenn er schwer zu regulieren ist;
– Angeborene Anomalien;
– Zwillingsschwangerschaft;
– Transplantierte Organe (Nieren, Herz);
– Placenta praevia totalis oder partialis (vollständig oder unvollständig) nach der 20. Schwangerschaftswoche;
– Drohende Eklampsie und EPH-Gestose;
– Ein durch Ultraschall nachgewiesenes Hämatom unter der Plazenta oder der Fruchtblase mit klinischem Symptombild;
– Zustand nach Konisation des Muttermunds;
– Thromboembolie in einer bestehenden Schwangerschaft;
– Angeborene Anomalien der Gebärmutter;
– Verdacht auf eine Placenta increta / percreta mit Invasion in eine Vernarbung der Gebärmutter (nach vorheriger Gebärmutteroperation) ab der 20. Schwangerschaftswoche;
– Vorzeitige Wehen, die im Krankenhaus bereits mit Tokolyse behandelt wurden;
– Verlangsamtes Wachstum der Frucht mit nachgewiesenen Durchflüssen (Doppler);
– Schwäche des Gebärmutterhalses mit einer Länge unter 25 mm in der gegenwärtigen Schwangerschaft;
– Allgemeine Erkrankungen der Schwangeren (internistische, neurologische, psychiatrische), die von einem entsprechenden Facharzt diagnostiziert wurden und bei denen eine Gefahr für Mutter und Kind besteht.

Gefährliche und erschwerte Arbeitsbedingungen
Gesunde Schwangere gehen in Österreich acht Wochen vor der Geburt in den Mutterschutz. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sie am Arbeitsplatz besonderen Risiken ausgesetzt sind, die das Leben oder die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Wenn die technischen Möglichkeiten bestehen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, der schwangeren Frau einen anderen Arbeitsplatz zuzuweisen. Andernfalls muss sie ganz von der Arbeit freigestellt werden. Nichtzulässige Arbeitsbedingungen für Schwangere sind:

– Eine Arbeit, die im Stehen ausgeführt wird, sofern keine Möglichkeit für kurze Pausen in sitzender Position besteht. Nach der 20. Schwangerschaftswoche wird von solchen Arbeiten mit einer Dauer von über vier Stunden abgeraten.
– Eine Arbeit, bei der man ununterbrochen sitzt, sofern keine kurzen Pausen möglich sind.
– Eine Schwangere darf keinem Tabakrauch ausgesetzt sein.
– Der Einfluss von schädlichen Materialien, Strahlen, Staub, Gasen, Dämpfen, Hitze, Kälte und Feuchtigkeit muss ausgeschlossen sein.
– Die Schwangere darf keinem Risiko von Berufskrankheiten oder Unfällen ausgesetzt sein.
– Gefährlich ist auch eine Arbeit, die die Beine belastet (Maschinen mit Pedalantrieb).
– Genormte Arbeiten am Fließband mit einer vorgeschriebenen Geschwindigkeit, von der die Verdiensthöhe abhängig ist, übersteigen oft die Kraft einer werdenden Mutter. Nach der 20. Schwangerschaftswoche sind sie generell verboten.
– Tätigkeiten in der Beförderung von Waren und Passagieren – LKW-Fahrer, Stewardess – sind generell nicht empfehlenswert.
– Nachtarbeit von 20 bis 6 Uhr ist verboten. Ausnahmen bilden die Bereiche der Gesundheitspflege und des Verkehrs, aber nur bis 22 bzw. 23 Uhr. In diesen Fällen müssen die Schwangeren eine ununterbrochene Pause von mindestens 11 Stunden erhalten.
– Was Überstunden betrifft, dürfen werdende Mütter nicht länger als 9 Stunden täglich bzw. 40 Stunden wöchentlich arbeiten und sind auch von der Arbeit an Feiertagen ausgenommen.