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Kindesmissbrauch

Elternpaar entgeht Verurteilung nach Misshandlung ihres Säuglings

Symbolbild. (FOTO: iStock/guruXOOX)
(FOTO: iStock/guruXOOX)

Ein Fall von Vernachlässigung und Gewalt gegenüber einem zweimonatigen Säugling erschüttert die Stadt. Trotz Geständnis bleibt das Elternpaar straffrei. Stattdessen werden sie zu einer Psychotherapie verurteilt.

Ein junges Elternpaar aus Wien entging kürzlich einer Verurteilung, nachdem sie sich schuldig bekannten, ihrem zweimonatigen Sohn Verletzungen zugefügt und keine ärztliche Hilfe geholt zu haben. Der Vater brach dem Baby mehrere Rippen, während er es aus der Badewanne hob, und setzte es später nicht angeschnallt in eine Schaukelwippe, woraufhin das Kind fiel und eine Schädelprellung sowie Hämatome erlitt. Die Mutter räumte ein, sich nicht um medizinische Hilfe gekümmert zu haben. Beide Elternteile müssen nun eine Psychotherapie absolvieren und einen Beitrag zu den Verfahrenskosten leisten.

Aktiv und zappelig

Der Vorfall ereignete sich, als das Baby zwei Monate alt war. Der Vater erklärte vor Gericht, dass das Baby sehr aktiv und zappelig sei und es ihm versehentlich aus der Hand rutschte, als er es aus der Wanne heben wollte. Er ging jedoch nicht zum Arzt, da das Kind sich seiner Meinung nach normal beruhigte. Drei Tage später setzte der Vater das Kind in eine Schaukelwippe, vergaß es anzuschnallen und wählte die höchste Geschwindigkeitsstufe. Das Baby fiel aus der Wippe und erlitt weitere Verletzungen.

Mutter schweigt

Die Mutter war bei beiden Vorfällen nicht anwesend, da sie arbeiten war. Obwohl ein medizinisches Gutachten ergab, dass sie die Verletzungen bemerkt haben musste, holte sie keine ärztliche Hilfe. Der Vater gab an, dass Freunde und Verwandte ihnen davon abrieten, einen Arzt aufzusuchen, aus Angst, das Kind könne ihnen weggenommen werden.

Krankenhaus

Ende Oktober wurde das Kind schließlich ins Krankenhaus gebracht, wo neben den aktuellen Verletzungen auch ältere festgestellt wurden. Ein Gutachten eines Kinderarztes zeigte, dass dem Baby Schmerzen zugefügt wurden und es aufgrund einer psychosomatischen Gedeihstörung einen Gewichtsstillstand erlitt.

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Die Verteidigung verwies auf das junge Alter der Angeklagten, ihre bisherige Unbescholtenheit und die übernommene Verantwortung. Die Staatsanwaltschaft stimmte der vom Gericht vorgeschlagenen diversionellen Erledigung zu, wodurch den Eltern eine Vorstrafe erspart blieb. Sollten sie sich in den kommenden drei Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen, wird die Anzeige endgültig zurückgelegt.

Das Sorgerecht für das Kind ist derzeit noch ungewiss. Es befindet sich momentan in der Obhut von Verwandten.

Hilfe bei Missbrauch

Falls Sie Personen kennen, die unter psychischem, physischem und/oder sexuellem Missbrauch leiden, zögern Sie nicht um Hilfe zu bitten:
• Rat auf Draht, Onlineberatung
• Rat auf Draht: Chatberatung Mo bis Fr, 18 – 20 Uhr
• Rat auf Draht: 147
• Sozialpsychiatrischer Notdienst: 01 / 310 87 79
• Frauenhelpline: 0800 222 555
• Sorgentelefon für Kinder, Jugendliche und Erwachsene: 0800 / 20 14 40
• Psychiatrische Soforthilfe: 01 / 313 30