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DAS WAR'S!

Ende einer Ära: Beliebte Diskothek in Wien muss zusperren

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(FOTO: iStock)

Die Diskothek „Hidden Club“ auf der Mariahilfer Straße in Wien wird laut einem Anwalt von Szene-Gastronom Martin Ho geschlossen.

Seit der Eröffnung des „Hidden Club“ 2021 ist die nächtliche Beschallung für die betroffenen Nachbarn untragbar.

Die Diskothek sah sich von Beginn an mit Bedenken und Kritik aus der Nachbarschaft konfrontiert. Die betroffenen Nachbarn wandten sich an den Verfassungsgerichtshof. Durch eine tiefgehende Analyse und eine umfassende juristische Prüfung konnte nachgewiesen werden, dass die entscheidende Norm des Genehmigungsverfahrens im Widerspruch zur Verfassung stand.

Das Höchstgericht stimmte der Ansicht der betroffenen Nachbarn zu und hob die verfassungswidrige Norm, welche die Grundlage für die Genehmigung darstellte, im März 2023.

Mit einem umfassenden und engagierten rechtlichen Vorgehen gelang es nunmehr vor dem Verwaltungsgericht Wien nachzuweisen, dass die Genehmigung für die Diskothek auf einer verfassungswidrigen Grundlage beruhte. Diese erhebliche verfassungswidrige Unstimmigkeit führte schließlich dazu, dass das Verwaltungsgericht Wien mit Entscheidung am 5. Dezember, den Genehmigungsbescheid für den „Hidden Club“ aus 2021 aufgehoben hat.

Was ist die Konsequenz?

Der „Hidden Club“ hat sofort und unverzüglich zuzusperren, da nunmehr keine Genehmigung mehr vorliegt. Darüber hinaus ist endlich ein rechtskonformes Genehmigungsverfahren unter Beziehung der betroffenen Nachbarn durchzuführen. Der Weihnachtsfrieden ist somit eingekehrt.

Dieses wegweisende Erkenntnis unterstreicht nicht nur die Bedeutung der Einhaltung verfassungsmäßiger Grundsätze und Normen in allen Phasen von Planungs- und Genehmigungsprozessen gemäß der Gewerbeordnung 1994, sondern betont auch die Bedeutung, dass Recht und Verfassung im Einklang stehen müssen, um die Rechte und Interessen aller Beteiligten zu schützen.