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ACHTUNG KONTROLLE!

Enorme Verschärfung: Viele Wohnungen in Wien werden illegal vermietet

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(FOTO: iStock)

Das Marktamt in Wien überprüfte 160 Vermietungen von Wohnungen. Jede zweite Wohnung soll illegal vermietet worden sein, zeigen die Ergebnisse. Vor allem Plattformen wie Airbnb und Booking.com spielen dabei eine aktive Rolle.

Die schärferen Kontrollen, veranlasst durch mehrere Beschwerden von Mietern, wegen ständigem Lärmpegel,  resultierten sogar mit 86 Anzeigen von 160 kontrollierten Mietwohnungen. Besonders betroffen waren vermietete Wohnungen über diverse Plattformen wie Airbnb und Booking.com.

Die eigene Wohnung zu vermieten ist erlaubt, jedoch unter bestimmten Umständen. Was viele nicht wissen, wird für die Vermietung von Privatzimmern eine Gewerbeberechtigung benötigt. Wenn eine Beherbergung geplant ist, ist eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich. Ebenso ist die Anzahl der Betten relevant. Werden beispielsweise mehr als zehn Betten zur Verfügung gestellt, benötigt der Vermieter einen Gewerbeschein.

Die Kontrollen verlaufen allerdings nicht einfach, denn es gebe viele Sonderfälle, erklärte Alexander Hengl vom Marktamt.  Alexandra Rezaei von der Mieterhilfe empfiehlt, schon im Mietvertrag klarzustellen, ob kurzfristige Vermietungen zulässig sind.

Zu beachten ist, dass die Umwandlung von Wohnraum zu geschäftlichen Zwecken in bestimmten Wohnzonen nicht zulässig ist. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Wohnungen für die Bevölkerung gesichert sind, was mit Büroräumen oder Touristenunterkunft nicht der Fall ist.

Die kurzfristige Vermietung ist oft eine Belastung für die Nachbarn. Die ständige An- und Abreise oder Partys stören die Lebensqualität, vor allem durch Lärm.

Der Vermieter ist verpflichtet, vor jeglicher Störung zu schützen, wenn diese nicht ortsüblich oder zumutbar sind. „Wenn durch Lärm der vertragsgemäße Gebrauch des Mietgegenstands nicht mehr möglich ist, sind Mietzinsminderungen möglich“, erklärte Alexandra Rezaei.

Geldstrafen bei Lärmbelästigung

Viele kennen das Problem: laute Nachbarn und aussichtlose Diskussion. Das was für einige überraschend ist, kann die Lärmstörung einen Verwaltungsstraftatbestand darstellen, so Rezaei. Die Polizei beurteilt schließlich, ob es tatsächlich zu einem Delikt gekommen ist, für welche eine Verwaltungsstrafe von mehreren hundert Euro verhängt werden kann.