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18-Jähriger vor Gericht

„Etwas Böses in mir“: Obdachlosenmörder plante Schulmassaker

(FOTO: iStock/Cylonphoto/GankaTt)
FOTO: iStock/Cylonphoto/GankaTt

Anfang September hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen einen 18-jährigen Wiener erhoben, der im vergangenen Jahr zwei Obdachlose im Schlaf mit zahlreichen Messerstichen tötete und einen weiteren Menschen schwer verletzte.

Anklage und mögliche Strafen

Die Staatsanwaltschaft Wien legt dem jungen Mann sowohl versuchten als auch vollendeten Mord zur Last. Da die Taten während seiner Minderjährigkeit begangen wurden (er war bei der Tat erst 17), droht ihm laut Jugendstrafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren. Zusätzlich beantragte die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, um weitere Gefährdungen zu verhindern.

Gutachten der Gerichtspsychiater

Drei unabhängige Gerichtspsychiater bewerten den 18-Jährigen als extrem gefährlich. Ein gemeinsames Gutachten bescheinigt ihm eine schwere Persönlichkeitsstörung und zeigt auf, dass er jederzeit bereit wäre, weitere Tötungsdelikte zu begehen.

Bereits im Alter von 12 Jahren entwickelte der Angeklagte mörderische Gedanken als er seinen Vater zu Schießübungen begleitete: „Es wäre eigentlich wunderbar gewesen, Menschen abzuschießen. Vielleicht in der Schule. Ich hätte es gut gefunden, dort ein paar Buben, Mädchen und Lehrer zu töten, aber ich schaffte es nie, meinem Papa eine Waffe zu stehlen,“ gab er zu Protokoll.

Waschzwang

Der Angeklagte litt zudem unter massiven Zwangsstörungen. Er schilderte, wie er dazu gezwungen war, nur noch auf der rechten Straßenseite zu gehen und bis zu zehnmal täglich zu duschen. „Ich wollte bei meinen Verbrechen sauber sein,“ erklärte er. Nach den Taten habe er sich „völlig rein“ gefühlt und sein Messer habe ihm „psychische Erleichterung“ verschafft. Kurz vor dem Prozess gestand der Wiener zudem: „Ich weiß, es ist etwas Böses in mir.“

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hat innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift das Recht, Einspruch zu erheben. Ein Prozesstermin steht daher noch nicht fest. Bis zur endgültigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.