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Führerscheinreform

EU dreht am Führerschein – das ändert sich bis 2029 für alle

EU dreht am Führerschein – das ändert sich bis 2029 für alle
Symbolbild: mit KI bearbeitet
3 Min. Lesezeit |

Digitaler Führerschein, neue Gewichtsgrenzen, Fahren mit 17: Die EU krempelt das Führerscheinwesen grundlegend um.

Die Europäische Union hat eine umfassende Reform des Führerscheinwesens beschlossen, die Österreich in mehreren Schritten umsetzen muss. Kernstück der Neuregelung ist der mobile Führerschein, der künftig EU-weit einheitlich über die europäische digitale Identitäts-Wallet abrufbar sein soll. Als Zieldatum für die Einführung des digitalen EU-Führerscheins gilt der 26. November 2029.

Parallel dazu bleibt die Plastikkarte als physisches Dokument erhalten, sodass Lenkerinnen und Lenker nicht zwingend auf ihr Mobiltelefon angewiesen sind.

Neue Gewichtsgrenzen

Eine wesentliche Neuerung betrifft Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Wer einen B-Führerschein besitzt, soll unter bestimmten Voraussetzungen künftig auch schwerere Fahrzeuge bis zu 4.250 Kilogramm lenken dürfen – eine Regelung, die in erster Linie auf Elektrofahrzeuge abzielt. Diese Erweiterung tritt bereits ab 26. November 2027 in Kraft.

Bei bestimmten Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen gibt die Wirtschaftskammer Österreich eine zulässige Gesamtmasse von bis zu 5.000 Kilogramm an.

Auch die Regelungen rund um den Automatik-Führerschein werden überarbeitet. Wer die praktische Prüfung derzeit mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert, erhält den Code 78, der die Lenkberechtigung auf solche Fahrzeuge beschränkt. Diese Einschränkung soll künftig unter bestimmten Bedingungen einfacher aufgehoben werden können.

Betroffen sind die Klassen A1, A2, A, B1, B und BE. Die entsprechenden Bestimmungen müssen bis 26. November 2028 in nationales Recht überführt werden und gelten ab 26. November 2029.

Fahren mit 17

Das österreichische L17-Modell bleibt in seiner bisherigen Form bestehen. Ergänzend dazu schafft die EU jedoch eine neue Option: Jugendliche sollen bereits mit 17 Jahren den B-Führerschein erwerben und bis zu ihrem 18. Geburtstag begleitet fahren können. Die Begleitperson muss dabei mindestens 24 Jahre alt sein und seit fünf Jahren im Besitz einer entsprechenden B-Lenkberechtigung sein.

Im Bereich des Schwerverkehrs eröffnet die Reform die Möglichkeit, begleitetes Fahren mit bestimmten Lkw bereits ab 17 Jahren zuzulassen. Darüber hinaus senkt die Reform das Mindestalter für den Erwerb eines Lkw-Führerscheins von 21 auf 18 Jahre und für Busführerscheine von 24 auf 21 Jahre – sofern eine Bescheinigung zur Berufskraftfahrerqualifikation vorliegt. Ob Österreich diese Optionen übernimmt, ist jedoch noch offen und muss politisch entschieden werden.

Bei den gesundheitlichen Voraussetzungen für den Führerscheinerwerb und -besitz ändert sich der rechtliche Rahmen. Für Lkw- und Busführerscheine bleibt eine ärztliche Untersuchung verpflichtend. Bei Pkw- und Motorradklassen hingegen könnte künftig eine schriftliche oder elektronische Selbsteinschätzung ausreichen.

Den Mitgliedstaaten steht es zudem frei, die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen ab dem 65. Lebensjahr zu verkürzen, um regelmäßigere Untersuchungen zu ermöglichen.

Ab 2030 soll ein Fahrberechtigungsentzug wegen schwerer Verkehrsdelikte unter bestimmten Voraussetzungen auch grenzüberschreitend Wirkung entfalten. Konkret betroffen sind gravierende Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Lenken unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie schwere Delikte, die zum Tod oder zu schweren Verletzungen geführt haben.

Die Reform tritt nicht auf einen Schlag in Kraft, sondern wird schrittweise umgesetzt: Den Anfang machen die erweiterten Gewichtsgrenzen für bestimmte Elektrofahrzeuge, gefolgt vom digitalen Führerschein, der Neuregelung des Automatik-Codes, dem Fahren mit 17 sowie den grenzüberschreitenden Fahrverboten.

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KO KOSMO-Redaktion
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