Ab 2027 gelten in der EU neue Regeln beim Bezahlen mit Bargeld – und Österreich ist besonders betroffen.
Die Europäische Union setzt künftig klare Grenzen beim Bezahlen mit Bargeld im Geschäftsverkehr. Auf Grundlage der EU-Verordnung 2024/1624 tritt ab dem 10. Juli 2027 eine einheitliche Höchstgrenze für Barzahlungen in Kraft: Transaktionen von mehr als 10.000 Euro gegenüber Unternehmen oder Selbständigen sind dann nicht mehr zulässig. Hintergrund der Regelung ist der Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten. Ausdrücklich untersagt ist dabei auch das bewusste Aufteilen eines Gesamtbetrags in mehrere Teilzahlungen, sofern ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen diesen besteht.
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 erlaubt den Mitgliedstaaten ausdrücklich, bereits bestehende oder künftig festzulegende nationale Barzahlungsobergrenzen unterhalb von 10.000 Euro beizubehalten oder einzuführen. Österreich kann somit auch strengere Regelungen erlassen, ist dazu jedoch nicht verpflichtet.
Privatpersonen ausgenommen
Von der neuen Regelung betroffen sind ausschließlich geschäftliche Transaktionen. Für Privatpersonen ändert sich hingegen nichts: Sie dürfen Bargeld weiterhin in unbegrenzter Höhe besitzen, abheben und untereinander weitergeben. Wer ein Fahrzeug von einer anderen Privatperson erwirbt, kann den Kaufpreis also auch nach 2027 vollständig in bar begleichen – unabhängig vom Betrag. Sobald jedoch ein gewerblicher Händler auf der anderen Seite des Geschäfts steht, greift ab 2027 die Zahlungsobergrenze von 10.000 Euro.
Wie chip.de berichtet, bringt das neue Regelwerk noch eine weitere relevante Neuerung mit sich: Bereits ab einem Betrag von 3.000 Euro sind Käufer künftig zur Ausweisvorlage verpflichtet. Gewerbliche Verkäufer müssen die Identität ihrer Kunden in diesen Fällen feststellen und schriftlich festhalten. Für Konsumenten in Österreich bedeutet das konkret: Wer im Handel höherwertige Güter erwirbt und dabei einen Betrag von 3.000 Euro in bar bezahlt, muss sich gegenüber dem Verkäufer ausweisen.
Österreichs Sonderstellung
Österreich kennt bislang keine allgemeine Obergrenze für Barzahlungen – anders als zahlreiche andere EU-Mitgliedstaaten, die bereits seit Jahren strengere Vorschriften kennen. In Frankreich und Spanien liegt die Grenze bei lediglich 1.000 Euro, in Griechenland sogar bei nur 500 Euro.
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung am 10. Juli 2027 wird die neue Regelung in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union verbindlich gelten.