Zwei Grenzkontrollen, zwei Verstöße, zwei saftige Strafen – der kroatische Zoll hatte innerhalb eines Tages gleich doppelt Grund zum Handeln.
Gleich zwei Mal innerhalb von nur 24 Stunden hat der kroatische Zoll an den Landesgrenzen nicht angemeldetes Bargeld in beträchtlicher Höhe sichergestellt – und in beiden Fällen empfindliche Strafen verhängt.
Am 25. Juni wurde am Grenzübergang Kamensko eine Staatsbürgerin aus Bosnien-Herzegowina kontrolliert, die als Mitfahrerin in einem Fahrzeug mit bosnisch-herzegowinischen Kennzeichen nach Kroatien einreisen wollte. Dabei stellten die Zollbeamten fest, dass die Frau ihrer gesetzlichen Meldepflicht nicht nachgekommen war: In ihrem Handgepäck fanden sich 20.040 Euro sowie 2.750 Konvertible Mark – Beträge, die weit über der Anmeldegrenze liegen und hätten deklariert werden müssen.
Wegen des Verstoßes gegen das Devisengesetz wurde eine Geldstrafe von 4.800 Euro verhängt, wie die kroatische Zollverwaltung mitteilte.
Fall in Bajakovo
Einen Tag zuvor hatte sich am Grenzübergang Bajakovo ein ähnlicher Fall ereignet – mit noch drastischeren Konsequenzen. Ein italienischer Staatsbürger, der ein Fahrzeug mit rumänischen Kennzeichen lenkte, versuchte bei der Einreise in das EU-Zollgebiet 65.000 Euro einzuführen, ohne die vorgeschriebene schriftliche oder elektronische Bargeldmeldung abzugeben. Das Geld wurde unter dem Fahrersitz entdeckt.
Die Strafe belief sich auf 13.200 Euro.
Geltende Rechtslage
Die kroatische Zollverwaltung nutzte die Vorfälle, um erneut auf die geltende Rechtslage hinzuweisen. Wer bei der Ein- oder Ausreise in die Europäische Union Bargeld im Gegenwert von 10.000 Euro oder mehr mit sich führt, ist verpflichtet, diesen Betrag den zuständigen Behörden zu melden – unabhängig davon, ob dies schriftlich oder über das elektronische Bargeldanmeldeformular erfolgt.