Die EU lockert den Schutz für Wölfe: Das Europaparlament hat den Status der Raubtiere herabgestuft. Nun wird die Jagd leichter möglich, der Artenschutz bleibt bestehen.
Das Europäische Parlament hat am Donnerstag eine bedeutsame Änderung im Artenschutz beschlossen. In einem beschleunigten Verfahren stimmten die Abgeordneten für die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von „streng geschützt“ auf „geschützt“. Diese Entscheidung ermöglicht nach Angaben des Parlaments ein zügiges Inkrafttreten der neuen Regelung. Der modifizierte Status soll den EU-Mitgliedstaaten laut Kommission größeren Spielraum bei der Genehmigung der Wolfsjagd einräumen, ohne den grundsätzlichen Schutz der Tiere aufzuheben. Während landwirtschaftliche Verbände die Entscheidung begrüßten, äußerten Tierschutzorganisationen deutliche Kritik an dem Vorhaben.
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Kommissionsvorschlag 2023
Die Initiative zur Statusänderung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Dezember 2023 zurück. Als Begründung führte die Brüsseler Behörde an, dass die Rückkehr des Raubtiers in Regionen, in denen es jahrzehntelang nicht heimisch war, sowie die Ausbreitung in neue Gebiete zu erheblichen Spannungen und Konflikten geführt habe.
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten im September 2024 ihre Zustimmung erteilt hatten, reichte die Europäische Union einen entsprechenden Änderungsantrag zur Berner Konvention (internationales Abkommen zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen) ein.
Dieser Antrag wurde im Dezember angenommen und bildete die rechtliche Grundlage für die nun erfolgte parlamentarische Entscheidung.
Auswirkungen in Österreich
In Österreich bleibt der Wolf trotz der Herabstufung auf EU-Ebene durch nationale und regionale Jagdgesetze weiterhin geschützt. Eine generelle Abschussfreigabe ist rechtlich nicht zulässig. Vielmehr müssen auch künftig restriktive Jagdverbote oder klare Beschränkungen bestehen bleiben, um dem Unionsrecht zu entsprechen.
Die konkrete Umsetzung dieser Lockerung liegt im Ermessen der einzelnen Bundesländer, die nun ihre Landesjagd- und Naturschutzgesetze anpassen können. Dabei sind sie jedoch weiterhin verpflichtet, den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation sicherzustellen – ein zentrales Element des Artenschutzes, das auch mit dem neuen Status nicht aufgehoben wurde.
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