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EuGH-Urteil: Das ändert sich JETZT bei Aktionsangeboten beim Einkauf

EuGH-Urteil: Das ändert sich JETZT bei Aktionsangeboten beim Einkauf
Symbolfoto. FOTO: iStock/Spitzt-Foto
2 Min. Lesezeit |

Achtung, Schnäppchenjäger! Der EuGH hat entschieden: Rabatte im Supermarkt müssen ab sofort auf dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage basieren. So wird sichergestellt, dass Verbraucher beim Einkaufen nicht mehr in die Irre geführt werden!

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein wichtiges Urteil gefällt, das alle Supermarkt-Kunden aufhorchen lässt! Ab sofort müssen Händler ihre Rabatte auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage berechnen. Das Urteil stammt aus einem Verfahren, das von einer deutschen Verbraucherzentrale angestoßen wurde, nachdem ein Lebensmittelhändler mit „Preis-Highlights“ für Bananen und Ananas geworben hatte. Die große Frage war: Ist die Angabe des niedrigsten Preises nur eine nette Information oder muss der Rabatt tatsächlich darauf basieren?

Irreführungen im Handel

Mit dem neuen Urteil, das am 26. September 2024 verkündet wurde, steht fest: Preisnachlässe müssen nun immer vom niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage abgeleitet werden. Das heißt, Supermärkte müssen ihre Preise genau dokumentieren und bereit sein, diese bei Kontrollen vorzulegen. Diese Regelung gilt nicht nur für die EU, sondern auch für internationale Plattformen, die in Europa verkaufen. So sollen Irreführungen im Handel, besonders vor großen Verkaufstagen wie Black Friday und Cyber Monday, vermieden werden.

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Der Handelsverband Österreich hat sich bereits intensiv mit den neuen Anforderungen beschäftigt. Gemeinsam mit Experten haben sie einen praktischen Leitfaden für ihre Mitglieder erstellt und ein Webinar angeboten, das alle Fragen rund um den „30-Tages-Preis“ klärt. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, hebt hervor, dass dieses Urteil dem österreichischen Handel wichtige Rechtssicherheit gibt. Händler, die sich an die neuen Regeln halten, können so rechtlichen Problemen und Abmahnungen vorbeugen.

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KO KOSMO-Redaktion
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