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ONLINE-EINKÄUFE

Europäische Union führt Steuer auf Amazon-Einkäufe ein

Amazon-Steuer-Neu-Europäische-Union
(FOTO: iStockphoto)

Derzeit arbeitet die Europäische Union an der sogenannten „Amazon-Steuer“, die speziell für Einkäufe über den bekannten Online-Versandhändler eingeführt werden soll.

Vorbild für das neue Gesetz ist Neuseeland, wo man bisher die Mehrwertsteuer umgehen konnte, indem man Produkte aus dem Ausland bestellt. Dem wurde mit der neuen „Amazon-Steuer“, die dort ab Oktober gilt, entgegengewirkt.

Diesem Beispiel möchte nun auch die EU folgen. Bisher herrscht die Regelung, dass für Waren aus dem EU-Ausland mit einem Wert unter 22 Euro keine Einfuhrabgaben anfallen. Sollte der Preis des Produktes darüber liegen, so werden Abgaben in der Höhe von 19 Prozent fällig. Ebenso sind Waren bis zu einem Wert von 150 Euro vom Zoll befreit.

Das Rechenbeispiel findest du auf der zweiten Seite…