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CORONA-VAKZINE

Expertin verrät: Diese Personen sind von der Impfpflicht befreit!

(FOTOS: iStockphoto, MedUni Wien/Matern)

Laut Bundesregierung soll es ab Februar 2022 eine Corona-Impfpflicht in Österreich geben. Doch bestimmte Personen, sind davon ausgenommen, wie die Virologin Monika Redlberger-Fritz verrät.

Die Ansage der Regierung, dass es in Österreich zu einer Impfpflicht für die Corona-Impfung kommen wird, erhitze die Gemüter. Während viele Menschen darin den einzigen Ausweg aus der Pandemie sehen, kritisieren andere die Zwangsmaßnahmen. Fest steht jedoch, dass auch mit einer Impfpflicht sich nicht alle Österreicher impfen lassen können, wie auch die Virologin Monika Redlberger-Fritz, die im Nationalen Impfgremium sitzt, am Montagabend im ORF erklärte.

Ausnahmen von einer Impfpflicht
Zu der Impfpflicht sollte noch bis spätestens Anfang Dezember ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden, um eine angemessene Begutachtungsdauer von rund sechs Wochen zu haben. Am Montag hieß es aus dem Büro von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) der Arbeitsprozess sei nun gestartet, Details werden folgen.

Klar ist jedoch bereits vorab, nicht jeder Österreicher und jede Österreicherin wird sich an die Impfpflicht halten müssen, wie auch die Virologin Monika Redlberger-Fritz betonte: „Von einer Impfpflicht ausgenommen werden müssen, solche Personen, die allergisch auf einen Bestandteil der Impfung sind.“ Darüber hinaus gilt für sie: „Vor allem sollen wir auch nicht geimpft werden, wenn wir zu jenen Personen zählen, die nach der ersten Impfung einen anaphylaktischen Schock oder auch eine Thrombose bekommen haben.“

3.600 Euro Strafe geplant
Ebenfalls relevant für den Gesetzesentwurf dürfte sein, wie hoch die Strafen im Falle einer Nicht-Einhaltung der Impfpflicht sein werden. Geplant sei hier eine Geldstrafe nach dem Verwaltungsrecht. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sprach hier von abgestuften Sanktionen bis hin zu 3.600 Euro.

3.600 Euro kämen aber nur bei „extrem schwerwiegenden“ Verstößen infrage. Im „Durchschnittsfall“ wäre bei erstmaliger Verhängung ein Strafrahmen von 300 bis 500 Euro denkbar, meinte der Verfassungsexperte Peter Bußjäger am Montag im Ö1-„Mittagsjournal“.

Quellen und Links: