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Raserei

Fahrer flitzt mit 157 km/h und darf Auto behalten

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Symbolbild (FOTO: iStock)

Ein Oberösterreicher hat kürzlich eine haarsträubende Fahrt auf einer Landstraße hingelegt. Mit einer Geschwindigkeit, die das erlaubte Limit um satte 57 km/h überstieg, wurde er von den Behörden gestoppt. Während sein Führerschein eingezogen wurde, durfte er paradoxerweise sein Auto behalten. Doch unter welchen Umständen kann einem Raser in Österreich das Fahrzeug entzogen werden?

Der Vorfall ereignete sich auf einer gewöhnlichen Landstraße, wo die Geschwindigkeitsbegrenzung normalerweise bei 100 km/h liegt. Der Mann raste jedoch mit unglaublichen 157 km/h über die Straße, um ein anderes Auto zu überholen. Als wäre dies nicht genug, befand sich seine kleine Tochter auf dem Rücksitz. Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten: Der Mann wurde angezeigt und musste seinen Führerschein abgeben.

Gesetzliche Regelungen zur Fahrzeugbeschlagnahmung

Seit dem 1. März haben die Straßenaufsichtsorgane die Möglichkeit, bei Geschwindigkeitsübertretungen von mindestens 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts das Fahrzeug des Rasers vorläufig zu beschlagnahmen. Eine endgültige Beschlagnahmung erfolgt jedoch erst nach einem Behördenentscheid und wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu zählen beispielsweise, wenn dem Lenker in den letzten vier Jahren bereits einmal der Führerschein entzogen wurde oder wenn die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 80 km/h innerorts bzw. 90 km/h außerorts überschritten wurde.

Die Beschlagnahmung und der Verfall von Fahrzeugen sind im Verwaltungsstrafgesetz geregelt. Sie dienen in erster Linie der Sicherheit und sollen verhindern, dass Fahrzeuge bei extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen wie Waffen eingesetzt werden können, was eine immense Gefahr für Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer darstellen würde.

Fahrzeugbeschlagnahmung in Wien

In Wien hat es bereits einen Fall gegeben, in dem ein 28-jähriger Raser seinen Pkw, einen VW Scirocco, abgeben musste. Der junge Mann war am Hernalser Gürtel im Wiener Bezirk Josefstadt mit bis zu 114 km/h unterwegs. Da er das Tempolimit um mehr als 60 km/h überschritten hatte, wurde sein Wagen vorläufig beschlagnahmt.