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KINDERGELD

Familienbeihilfe: EU-Kommission wittert Diskriminierung

Die EU-Kommission prüft nun die geplante Indexierung. (Foto: iStock)

Die EU-Kommission warnt vor der geplanten Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenskosten im EU-Ausland.

Anfang des Jahres kündigte die Regierung Sparpläne hinsichtlich der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an (KOSMO hat berichtet). Nun warnt die EU-Kommission vor einer möglichen Diskriminierung, berichtet „Kurier“. Ein EU-Vertrag verbiete jegliche Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund ihrer Nationalität. Die geplanten Maßnahmen werden nun mit EU-Recht geprüft.

Die EU-Kommission erklärte in einer der APA vorliegenden Antwort auf eine parlamentarische Anfrage, dass mobile Arbeiter denselben Anspruch auf Kindergeld haben, wie einheimische Arbeiter, unabhängig davon wo die Kinder leben würden.

„Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Regeln auf einem fairen und aufrichtigen Grundsatz gründen, der den Kern des Binnenmarktes ausmacht und seinen Wert immer wieder unter Beweis gestellt hat: Für dieselben gezahlten Beiträge in einem Arbeitskontext sollten dieselben Leistungen anfallen und gelten“, heißt es im Schreiben der EU.