Ein Lottogewinn, eine bereits vollzogene Scheidung – und ein Ex-Mann, der plötzlich Ansprüche anmeldet. Der Fall landet vor dem Obersten Gerichtshof.
Ana Varela reichte im Jahr 2020 die Scheidung von ihrem Ehemann Daniel Monteiro ein – das Paar hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Jahren getrennt gelebt. Monteiro beteiligte sich weder mit einer Gegenklage noch ließ er sich im Protokoll erfassen. Was zunächst als unkomplizierte, einvernehmliche Trennung erschien, nahm eine unerwartete Wendung, als Varela noch im selben Jahr einen Lottogewinn in Höhe von vier Millionen US-Dollar erzielte. Der Rechtsstreit wurde vor Gerichten im US-Bundesstaat New York geführt.
Am 8. Juni 2020 traten beide Parteien per Videoschalte vor Gericht, um die Scheidung formal abzuwickeln – jeweils ohne anwaltliche Vertretung. Der zuständige Richter gab Varelas Scheidungsantrag statt. Dem Protokoll zufolge hatten beide ihr persönliches Eigentum bereits einvernehmlich aufgeteilt; weder gemeinsame Immobilien noch gemeinsame Schulden waren vorhanden. Das gemeinsame Sorgerecht für die zwei Kinder wurde beiden Elternteilen zugesprochen, Monteiro erhielt Besuchsrecht und wurde zur Zahlung von wöchentlich 208 US-Dollar Unterhalt verpflichtet.
Verfahren mit Mängeln
Der Oberste Gerichtshof stellte im weiteren Verlauf allerdings fest, dass das Verfahren mehrere Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hatte, die auf die fehlende Vertrautheit beider Parteien mit den Gerichtsabläufen zurückzuführen seien. So hatte Varela den Entscheidungsvorschlag erst nach Ablauf der vorgesehenen 30-Tage-Frist eingereicht. Zudem trugen beide Zustellungsbescheinigungen für Monteiro Varelas Unterschrift – ohne dass eine tatsächliche Zustellung an den Beklagten belegt war.
Im Oktober 2020 erwarb Varela ein Rubbellos und wurde damit zur Multimillionärin. Ihr Ex-Mann versuchte daraufhin, die Scheidung rückgängig machen zu lassen und Ansprüche auf einen Teil des Gewinns geltend zu machen – mit der Begründung, das Gewinnlos sei vor Rechtskraft des Scheidungsurteils gekauft worden. Monteiro behauptete überdies, das Urteil sei durch Betrug erwirkt worden, da Varela das Ticket noch vor der Urteilsverkündung erworben und ihn darüber nicht informiert habe.
Urteil zugunsten Varelas
Familienrichter Daniel V. Ballirano gelangte zu dem Befund, dass das Endurteil infolge eines „bürokratischen Fehlers“ während der Pandemie verfrüht ergangen, jedoch nicht nichtig sei. Varela legte Berufung ein und warf Ballirano vor, seine richterlichen Befugnisse überschritten zu haben. Der Oberste Gerichtshof wies Monteiros Argumentation zurück und bekräftigte, dass das Endurteil nicht wegen fehlender Zuständigkeit als nichtig anzusehen sei.
Ein weiterer Richter, Richard A. Merola, stellte fest, dass Monteiros Verfahrensrechte nicht verletzt worden seien und dass das Lottoticket erst nach Verkündung des rechtskräftigen Urteils erworben worden sei. Am 30. Juni 2026 entschied der Oberste Gerichtshof zugunsten von Varela: Die Lotteriegewinne wurden nicht als eheliches Vermögen eingestuft, Monteiros Antrag auf Aufhebung des Scheidungsurteils wurde abgewiesen.