Drei kleine Biere, ein Schulfest – und Drohungen, die ein ganzes Dorf in Aufruhr versetzten. Nun fiel das Urteil.
Ein 45-jähriger Mann aus dem Bezirk Neusiedl am See stand wegen gefährlicher Drohung vor Gericht – und wurde schuldig gesprochen.
Der Vorfall hatte sich im Juli zugetragen: Nach dem Konsum von drei kleinen Bieren sprach der Mann öffentlich davon, beim Schulfest in Neudorf am See ein „Blutbad“ anzurichten. Wenig später steigerte er seine Drohungen noch und kündigte gegenüber der Polizei an, „das ganze Dorf in die Luft zu sprengen“.
Urteil & Auflagen
Vor Gericht legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab, wodurch eine Einvernahme der beteiligten Polizeibeamten als Zeugen nicht mehr erforderlich war. Das Urteil lautete auf zehn Monate Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre ausgesetzt. Darüber hinaus wurde dem Mann die Auflage erteilt, eine Psychotherapie aufzunehmen, sowie die Zahlung von 300 Euro Gerichtskosten vorgeschrieben.
Das Delikt der gefährlichen Drohung ist in Österreich in § 107 Abs. 1 Strafgesetzbuch geregelt; es sieht als Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen vor. Für qualifizierte Fälle der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 2 StGB – etwa Drohungen mit Tod, erheblicher Verstümmelung, auffallender Verunstaltung, Entführung, Brandstiftung oder der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz – beträgt der Strafrahmen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.
Trotz seiner gezeigten Reue machte er deutlich, dass er zu einer aufrichtigen Entschuldigung bei der Polizei nicht in der Lage sei: „Ganz ehrlich, nein.“ Der Grund dafür sei seine Angst vor den Beamten.
Therapeutische Schritte
Der Verurteilte gab an, seinen bisherigen Wohnort verlassen zu wollen, und erklärte, therapeutische Unterstützung bereits in Anspruch zu nehmen. Sein erklärtes Ziel sei es, mehr innere Ruhe zu finden.
Die Richterin zeigte sich vorsichtig optimistisch: „Ich glaube, sie haben ihr Problem selbst erkannt.“ Der Angeklagte bestätigte dies mit den Worten: „Deshalb arbeite ich auch daran.“