Wärmepumpe einbauen – bald ganz ohne Behördengang. Vorarlberg lockert die Regeln, und das hat spürbare Folgen für Eigentümer.
Wärmepumpen erfreuen sich in Vorarlberg wachsender Beliebtheit. „Die Wärmepumpe ist in Vorarlberg seit etlichen Jahren die Nummer eins bei der Heizungswahl. Fast 80 Prozent der installierten Heizungen im Neubau sind Wärmepumpen, bei der Gebäudesanierung liegt der Anteil bei rund zwei Drittel“, erklärt Michael Braun vom Energieinstitut.
Wegfall der Genehmigungspflicht
Ab dem 13. Juni entfällt für Eigentümer, die eine Luftwärmepumpe an oder in ihrem Gebäude einbauen lassen wollen, die Pflicht zur baurechtlichen Genehmigung. Auch für Erdwärmepumpen soll unter bestimmten Bedingungen künftig keine Bewilligung mehr notwendig sein. Das Energieinstitut begrüßt diese Neuregelung ausdrücklich.
Mit dem Wegfall der Genehmigungspflicht sollen Prozesse gestrafft und die Umsetzung beschleunigt werden. Die geltenden Anforderungen werden durch eine eigene Verordnung festgelegt. Ein aufwendiges Bauverfahren sei damit nicht länger nötig, betont der zuständige Landesrat Marco Tittler von der ÖVP.
Auch das Energieinstitut steht hinter der Neuregelung. Neben der vereinfachten Errichtung von Luftwärmepumpen entfallen künftig zudem Gebühren für behördliche Bescheide. „Außerdem gehen wir davon aus, dass mit der vorliegenden Regel der Schallschutz für Personen im Haus und in der angrenzenden Nachbarschaft weitestgehend sichergestellt ist“, sagt Michael Braun, Bereichsleiter der Energieberatung und Gebäudetechnik im Energieinstitut.
Von Seiten des Landes Vorarlberg wird betont, dass verbindliche und nachvollziehbare Vorgaben zu Abständen und Lärmpegeln gelten werden. Es sei daher keine „das ortsübliche Ausmaß im Wohngebiet übersteigende Belästigung zu erwarten“, heißt es in einer Mitteilung des Landes. Die konkrete Verordnung war zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht veröffentlicht, sollte aber in den darauffolgenden Stunden zugänglich gemacht werden.
Offen bleibt vorerst, unter welchen genauen Bedingungen die wasserrechtliche Bewilligung für die Bohrung von Sonden und Brunnen bei Erdwärme- und Grundwasserwärmepumpen künftig entfällt.
Förderungen im Überblick
Der Umstieg von fossilen Heizsystemen wie Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromdirektheizungen auf Luftwärmepumpen sei nach wie vor eine attraktive Option, hält das Energieinstitut fest.
Für Luftwärmepumpen stehen Förderungen von insgesamt bis zu 9.500 Euro zur Verfügung – aufgeteilt auf 7.500 Euro vom Bund, 1.500 Euro vom Land sowie 500 Euro von illwerke vkw. Bei Grundwasser- und Erdwärmepumpen beläuft sich die Gesamtförderung auf bis zu 16.000 Euro, bestehend aus 12.500 Euro vom Bund, 3.000 Euro vom Land und 500 Euro von illwerke vkw.
„Da die Mittel der Bundesförderung begrenzt sind, empfehlen wir eine rasche Registrierung“, erklärte Braun gegenüber dem ORF Vorarlberg.