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Umstrittenes Video

Gericht stoppt Nazi-Vergleich: Kickl gewinnt Prozess

Kickl am politischen Aschermittwoch der FPÖ.
FOTO: EPA-EFE/MAX SLOVENCIK

Ein umstrittenes Video mit NS-Vergleichen kostet einen Verein nun den Prozess gegen Herbert Kickl. Das Oberlandesgericht Wien bestätigte das Urteil der Vorinstanz.

Das Oberlandesgericht Wien hat die Berufung des Vereins „Plattform Österreich“ gegen ein früheres Urteil des Handelsgerichts zurückgewiesen. Damit konnte sich FPÖ-Obmann Herbert Kickl erneut in einem Rechtsstreit durchsetzen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, die den Verein zur Unterlassung und Schadenersatzzahlung verpflichtet hatte, nachdem dieser in einem Videobeitrag Parallelen zwischen Kickl und Adolf Hitler gezogen hatte.

Umstrittenes Wahlkampfvideo

Der von Robert Lusnik geführte Verein hatte im Vorfeld der vergangenen Nationalratswahlen ein Video veröffentlicht, das nach Auffassung des Gerichts eindeutig darauf abzielte, Kickl mit dem Nationalsozialismus in Verbindung zu bringen. In dem Beitrag wurden Kriegsszenen aus dem Zweiten Weltkrieg gezeigt, während Kickl als „Volkskanzler“ bezeichnet wurde. Das Handelsgericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass diese Darstellung Kickl in unzulässiger Weise mit dem NS-Regime und Hitler assoziiere, ohne dass dafür aufgrund seines bisherigen politischen Wirkens ein rechtfertigender Anlass bestehe.

In dem Video wurde Kickls Porträt mit dem Bild Adolf Hitlers überblendet, begleitet von der Frage „Wollen Sie so jemanden wählen?“. Das Handelsgericht bewertete dies als schwerwiegende Grenzüberschreitung und sprach Kickl eine Entschädigung von 5.000 Euro zu. Zudem wurde der Verein zur Urteilsveröffentlichung und zum Kostenersatz verpflichtet.

Wie aus dem Urteil hervorgeht, wäre eine außergerichtliche Einigung mit einer Entschuldigung und einer Spende von 20.000 Euro ans St. Anna Kinderspital möglich gewesen. Österreichische Gerichte haben in vergleichbaren Fällen wiederholt entschieden, dass der öffentliche NS-Vergleich ohne ausreichende Tatsachengrundlage eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, besonders wenn er gegen demokratisch gewählte Politiker gerichtet ist.

In seiner Entscheidung verwies das Oberlandesgericht weitgehend auf die Begründung des Erstgerichts.

Dem Verein steht nun kein ordentliches Rechtsmittel mehr zur Verfügung, da eine Revision nicht zugelassen wurde.