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UNFASSBARE ENTSCHEIDUNG

Gerichtsurteil: Mann darf Blowjob als Bezahlung für 15.000 Euro Schulden fordern

(FOTO: iStockphoto)

Ein Mann hatte von seiner ehemaligen Schwägerin einen Blowjob als Bezahlung gefordert, da diese ihm 15.000 Euro schuldete. Laut Gericht in Spanien war dies zulässig.

Am Montag fällte der spanische Verfassungsgerichtshof ein lang erwartetes Urteil in einem äußerst kuriosen Fall: Eine Frau hatte ihren Ex-Schwager verklagt, weil er von ihr Oralverkehr eingefordert hatte und sich diese von ihm bedroht fühlte. Nun folgte endlich das unfassbare Urteil: Die Forderung des Mannes, wonach seine Schwägerin ihre 15.000 Euro Schulden bei ihm durch Oralsex begleichen sollte, sei zulässig!

Forderung: 2-3 Blowjobs pro Woche
Aber zunächst einmal auf Anfang: Der Streit zwischen der Frau und dem Bruder ihres Ex-Mannes begann bereits im September 2019. Da die Frau aus Mallorca große finanzielle Probleme hatte, bat sie ihren damaligen Schwager um Hilfe. Dieser borgte der 38-Jährigen bereitwillig 15.000 Euro. Doch bereits nach wenigen Tagen soll er plötzlich zusätzliche Forderungen zu dem Darlehen gestellt haben:

So bat er die Frau etwa als Gegenleistung für das geliehene Geld um zwei bis drei Blowjobs pro Woche. Zunächst soll die Frau auf die Forderung eingegangen sein. Laut Anklageschrift sollen sich die beiden fünf Mal getroffen und im Auto des Angeklagten Oralverkehr gehabt haben. Doch mit der Zeit soll sich die 38-Jährige immer mehr von dem Ex-Schwager bedroht gefühlt haben.

Frau fühlte sich von Ex-Schwager bedroht
Er soll sie mit Anrufen und Drohbriefen bombardiert haben: „Ich kann aggressiv und rachsüchtig sein. Ich kenne keine Gnade. Daran solltest du nicht zweifeln.“ Schließlich beschloss die Mallorquinerin den Mann wegen sexuellen Missbrauchs anzuzeigen. Die Staatsanwaltschaft erhob schließlich Anklage wegen Nötigung.

Allerdings wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen. Das Gericht befand den Angeklagten in Bezug auf die Nötigung für unschuldig, da die Frau den sexuellen Leistungen frei zugestimmt hätte. Die Frau ging in Berufung, doch nun bestätigte auch das spanische Verfassungsgericht den ersten Urteilsspruch: Die Forderung nach Oralsex als Schulden-Ausgleich sei in diesem Fall zulässig und keine Nötigung.

Quellen und Links: