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Glücksspiel ohne österreichische Lizenz ist verboten

(Foto: iStock/zVg.)

Der 150-Milliarden-Euro große Videospielemarkt wirft eine wichtige Frage auf: Sind Lootboxen, ein wesentlicher Umsatzanteil, als Glücksspiel zu betrachten und damit illegal? Wir beleuchteten die rechtlichen Aspekte in Österreich.

Der Markt für Videospiele hat Schätzungen zu Folge im Jahr 2022 die Schwelle von 150 Milliarden (!) Euro überschritten. Dabei wächst die Branche rund 10 % pro Jahr. Damit sind Videospiele ein größeres Geschäft als Filme und Musik zusammen!


Ein wesentlicher Teil der Umsätze mit Videospielen wird dabei nicht mit dem Verkauf der Spiele selbst gemacht, sondern durch die Möglichkeit, im Spiel digitale Gegenstände gegen echtes Geld kaufen zu können. Interessant wird es, wenn diese digitalen Gegenstände für den Spieler nicht klar erkennbar sind, sondern in Form von sogenannten Lootboxen erworben werden.

Eine Lootbox (engl. loot ‛Beute’, ‛Raubgut’ und box ‛Kist’‘) ist ein virtueller Behälter in Computerspielen, der eine zufällige Sammlung bestimmter Gegenstände enthält. Ein Beispiel dafür sind die FIFA/EA FC Ultimate Team-Packs.
Das bedeutet also, dass der jeweilige Spieler eine Lootbox erwirbt, mit der Hoffnung, einen wertvollen Gegenstand zu erhalten. Damit stellt sich natürlich die Frage: sind Lootboxen Glücksspiel? Und wenn ja, sind sie dann ohne Glücksspielkonzession nicht eigentlich verboten?

In Österreich werden Glücksspiele durch das sogenannte Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert.


Das Anbieten von Glücksspiel ohne österreichische Lizenz ist verboten – gilt dies auch für Lootboxen?


In Österreich werden Glücksspiele durch das sogenannte Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert. Das Anbieten, Veranstalten, Organisieren oder das Zugänglichmachen von (Online) Glücksspiel ist in Österreich ohne eine entsprechende österreichische Lizenz nicht erlaubt. Die getätigten Einsätze sind rückforderbar.

Was seit vielen Jahren im Bereich des Online Glücksspiels bereits an den österreichischen Gerichten (so auch am Obersten Gerichtshof) so entschieden wird, bestätigt sich nun auch für das Thema der Lootboxen: Aktuelle Gerichtsurteile zeigen, dass Lootboxen Glücksspiel darstellen und die dafür bezahlten Gelder zurückgefordert werden können.

Was hat nun aber der einzelne Spieler, der Lootboxen wie FIFA/EA FC Packs erworben hat, davon?


Die Zahlungen für Lootboxen können mittels einer zivilrechtlichen Klage zurückgefordert werden. Das betrifft sowohl Konsolen-, PC- wie auch Mobile Games! Eine Rückforderung ist unter anderem bei den Spielen FIFA/EA FC, Counter Strike oder League of Legends Wild Rift möglich! Da solche Klagen meist mit hohen Kosten verbunden sind (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten, mögliche Vollstreckung…), ist die Zuziehung eines Prozessfinanzierers wie AdvoFin für die meisten Mandanten eine gute Entscheidung.

KONTAKT AdvoFin Prozessfinanzierung AG

Adresse: Lothringerstraße 14, 1030 Wien 

Telefon: 01 2622210

www.advofin.at

Die Prozessfinanzierung durch AdvoFin entlastet den Mandanten von Kosten und Aufwand. AdvoFin übernimmt alle Kosten, auch bei einem Verlust des Verfahrens, und erhält nur bei Erfolg eine Beteiligung an der Rückforderung. Dabei kann AdvoFin auf die Erfahrung aus über 4.000 finanzierten Verfahren im Bereich der Rückforderung von Online Casinos Verlusten in Österreich und Deutschland zurückgreifen und ist als Urgestein unter den Prozessfinanzierern mit einer 22-jährigen Geschichte der verlässliche Partner an der Seite der Mandanten. Alleine für Geschädigte im Bereich des Online Glücksspiels konnten über die Finanzierung von AdvoFin bereits über 50 Mio. Euro zurückgeholt werden!


Was ist also zu tun, um die Zahlungen für Lootboxen zurückzufordern?


Interessenten können sich innerhalb von 5 Minuten unverbindlich bei AdvoFin anmelden (www.lootboxen.net bzw. www.advofin.at). Nach der Anmeldung kümmert sich AdvoFin zusammen mit den beauftragten Rechtsanwälten um den gesamten Prozess.

KOMNENTAR Amela Dedović, Prokuristin, AdvoFin AG

AdvoFin unterstützt bei der Rückforderung

Das Thema Lootboxen in Videospielen führt seit geraumer Zeit zu Gerichtsurteilen, die selbst große Unternehmen wie SONY und EA zur Rückzahlung verpflichten, da sie Glücksspiel ohne österreichische Lizenz anbieten. Der Tenor in den Urteilen ist klar: Dem rechtlichen „Wilden Westen” wurde gerichtlich eine entschiedene Absage erteilt und es wurden sowohl Plattformbetreiber als auch Publisher zur Rückzahlung der Beträge, die für Lootboxen ausgegeben wurden, verurteilt. Mein Team und ich betreuen unsere Kunden diskret und streng vertraulich – von der ersten Anmeldung bei AdvoFin, bis zur Auszahlung des zurückgeforderten Geldes. Wir arbeiten sehr eng mit von den Kunden mandatierten, hochspezialisierten Rechtsanwälten zusammen, die wir den Kunden empfehlen. Haben Sie auch Geld für Lootboxen in Videospielen ausgegeben und möchten dieses zurückfordern? Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeit der Rückforderung und melden Sie sich innerhalb von nur 5 Minuten direkt online an – wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung und bieten auch gerne eine Betreuung in serbokroatischer Sprache an!


Wichtig: Die Rückforderung von Käufen von digitalen Gegenständen (welche Ihnen beim Kauf bekannt waren) ist nicht möglich. Vielmehr muss es sich um Lootboxen handeln, deren Inhalt Ihnen vor dem Kauf nicht bekannt war.