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Recht

Wenn das Recht zu viel kostet hilft Prozessfinanzierung

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Wie heißt es (etwas morbid) ausgedrückt so oft: selbst sterben ist heutzutage teuer. Was für viele Menschen auch überraschend teuer ist, ist der Gang zu Gericht bzw. die Durchsetzung des eigenen Rechts!

Tatsächlich ist es so, dass Österreich eines der teuersten Gerichtssysteme der Welt hat. Möchte ich zb. 10.000 Euro einklagen, kostet alleine das Einbringen der Klage (eigene Anwaltskosten + Gerichtsgebühren) schon über 1.500 Euro! Rechnet man dann noch die Kosten der Verhandlungen und auch das Kostenrisiko der Gegenseite (Im Verlustfall müssen die Kosten des Gegner übernommen werden!) hinzu, ist man schnell bei einer möglichen Gesamtbelastung von fast € 10.000, wenn das Verfahren verloren wird!

Vielfach hat sich gezeigt, dass es für einzelne Geschädigte aufgrund der Komplexität der Fälle, der (im Verhältnis zu den Prozesskosten) geringen Schadenshöhe sowie des oftmals schwer kalkulierbaren Kostenrisikos kaum Möglichkeiten zur Durchsetzung der Ansprüche bestehen. Daher werden berechtigte Fälle nicht weiterverfolgt.

Hier kommt die Prozessfinanzierung ins Spiel! Prozessfinanzierer finanzieren derartige Gerichtsprozesse und übernehmen das gesamte Prozess- und Kostenrisiko von „Sammelverfahren“. Durch die Bündelung der Ansprüche können somit auch geringere, individuelle Streitwerte verfolgt werden, welche die Anspruchsberechtigten aufgrund des hohen Kostenrisikos sonst nicht führen können oder wollen.

Die Rahmenbedingungen

  • Die Prozessfinanzierung stellt die Übernahme bzw. Finanzierung des Kostenrisikos einer zivilrechtlichen Geltendmachung eines Anspruches dar.
  • Der Prozessfinanzierer finanziert dabei sämtliche, mit der Anspruchsverfolgung verbundenen Kosten (anwaltliche Vertretung, Gerichtskosten, Gutachterkosten, gegnerische Kosten im Verlustfalle), vor. 
  • Dem Mandanten entstehen keine Kosten bei der Betreibung seines Anspruches.
  • Im Verlustfall übernimmt der Prozessfinanzierer alle entstandenen Kosten.  
  • Im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer einen Anteil am Prozesserlös, der sich meist zwischen 25% und 45% bewegt.

Auch für die Finanzierung von Einzelansprüchen kann eine Prozessfinanzierung eine spannende Alternative sein. Oftmals haben vor allem Unternehmen weder die zeitliche Ressource noch die Erfahrung, komplexe Ansprüche professionell zu betreiben.

Im Rahmen einer Prozessfinanzierung kann das Klagsrisiko an den Finanzierer abgegeben werden, welcher noch dazu durch seine juristischen Zugänge und langjährige Erfahrung perfekte Rahmenbedingungen bieten kann, um selbst schwierige Fälle zum Erfolg zu führen.

Kommentar Mag. Stefan Bohar, Vorstandsmitglied der AdvoFin Prozessfinanzierung AG

Mag.(FH) Stefan Bohar, Mitglied des Vorstandes

AdvoFin ist der Marktführer im Bereich der Prozessfinanzierung von Sammelverfahren in Österreich.

2001 als österreichische Prozessfinanzierungsgesellschaft gegründet und von kapitalstarken institutionellen Investoren finanziert, ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin auf jeden Fall unabhängig und anwaltsübergreifend zu arbeiten.

Durch die Unabhängigkeit von AdvoFin sind Interessenskonflikte ausgeschlossen. Wir entscheiden frei über Finanzierungsangebote und lassen uns nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen.

In der bald 22-jährigen Geschichte der AdvoFin haben wir bereits 24 Sammelverfahren erfolgreich betrieben. Unter den Sammelverfahren befinden sich namhafte Fälle wie die Rückforderung von Online Glücksspielverlusten, Meinl European Land oder auch Immofinanz.

Alle Informationen zur AdvoFin finden Sie auf unserer Website www.advofin.at.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

*Hierbei handelt es sich um eine entgeltliche Einschaltung.