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ANTRAG IM SEPTEMBER?

Grundlegendes Recht? Volkspartei will Bargeld in Verfassung

(FOTO: iStockphoto)

Ein Antrag der FPÖ wurde Anfang Juli im Verfassungsausschuss vertagt, jetzt will die ÖVP das Recht auf Bargeld doch in der Verfassung absichern.

Von der Volkspartei hieß es, die neue Bundesregierung soll eine entsprechende Verfassungsbestimmung ausarbeiten. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl hatte damals den FPÖ-Antrag auf Änderung des Staatsgrundgesetzes als legistisch nicht ganz sauber qualifiziert.

Das Bedenken war, ob diese Änderung auch EU-rechtskonform sei. Die neue Bundesregierung soll eine Verfassungsbestimmung ausarbeiten, „die die Grundrechte der Bürger schützt und europarechtskonform ist“, so die Wahlkampfforderung.

Es hieß auch, dass das „grundlegende Recht“ auf Einsatz von Bargeld wegen der Entwicklungen in den vergangenen Jahren immer mehr in Gefahr sei. Der Staat und Unternehmen würden immer mehr Daten der Bürger sammeln wollen, weshalb es immer weniger Bargeld zum Einsatz komme und immer öfter digital bezahlt werde.

Der Einsatz von Bargeld bedeute auch für viele ältere Menschen, die mit dem technologischen Fortschritt nicht mithalten können, dass sie ihren Alltag bestreiten können. FPÖ-Chef Norbert Hofer will schon im September einen neuen Antrag einbringen, der eine Abstimmung vor der Wahl ermöglichen soll.