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SPÖ-STADTRAT KLAGTE

Gudenus muss Aussage über Muslime zurücknehmen

Gudenus
FOTO: Milan Popović

„Wien verleiht hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft“ – diese Worte postete der ehemalige FPÖ-Klubchef im Oktober 2018 auf Facebook. Der Wiener Stadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) klagte.

Am Mittwoch erklärte ein Sprecher des Integrationsstadtrates gegenüber der APA, dass das Urteil gegen Johann Gudenus nun rechtwirksam ist. Nachdem der ehemalige FPÖ-Politiker auf Facebook behauptete, dass die Stadt Wien in nur drei Monaten hunderten Muslimen die Staatsbürgerschaft verleihe, reagierte Czernohorszky.

Er betonte, dass man laut Gesetz die österreichische Staatsbürgerschaft nur nach einem mindestens sechsjährigen – und in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich – erlangen könne.

Czernohorszky bezeichnete Gudenus‘ Facebook-Post als unwahr und kreditschädigend bzw. ehrenrührig. Gudenus argumentierte, dass er mit seiner Aussage den Zeitraum der Verleihung und nicht die Dauer des Aufenthaltes gemeint habe.

„Objektiv mehrdeutig“
Der Fall ging vor das Handelsgericht, wo der SPÖ-Stadtrat Recht gesprochen bekam. Laut Urteil seien Gudenus‘ Worte „objektiv mehrdeutig“, was bedeutet, dass beide Interpretationen laut Gericht möglich waren. Der Ex-FPÖ-Politiker ging darauf in Berufung, der jedoch vonseiten des Oberlandesgerichts nicht Folge gegeben wurde. Gudenus muss daher nun seine Aussage widerrufen.

„Für mich ist das ein ganz wichtiger Erfolg gegen Fake News und Hass im Netz und für eine faire und sachliche Debattenkultur in den sozialen Medien. Ich werde auch in Zukunft entschieden dagegen vorgehen, wenn in der Politik mit Unwahrheiten um sich geschmissen wird, vor allem wenn damit gegen ganze Bevölkerungsgruppen gehetzt wird“, so Czernohorszky gegenüber der APA.