Bosniens Justiz stellt die Weichen: Milorad Dodik, Präsident der Republika Srpska, muss für ein Jahr ins Gefängnis und verliert sein Amt für sechs Jahre.
Das bosnische Berufungsgericht hat das erstinstanzliche Urteil gegen Milorad Dodik bestätigt und damit eine einjährige Haftstrafe sowie ein sechsjähriges Amtsverbot für den Präsidenten der Republika Srpska (serbischer Landesteil Bosniens) rechtskräftig gemacht. Die Verurteilung erfolgte aufgrund seiner bewussten Missachtung von Entscheidungen des Hohen Repräsentanten Christian Schmidt, der separatistische Justizgesetze der Republika Srpska außer Kraft gesetzt hatte. Dodik hatte daraufhin verhindert, dass diese Rechtsakte im Amtsblatt der Republika Srpska veröffentlicht wurden.
Nach bosnischem Recht besteht für Dodik die Möglichkeit, die Haftstrafe durch Zahlung von Tagessätzen abzuwenden. Die Amtsenthebung bleibt davon jedoch unberührt. Der Präsident der Republika Srpska, der seit Jahren die Abspaltung des serbischen Landesteils vom bosnischen Gesamtstaat vorantreibt, wies den Richterspruch umgehend zurück.
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Rechtskraft und Vollstreckung
Das Urteil ist nach Angaben des Berufungsgerichts rechtskräftig und unmittelbar vollstreckbar. Die EU und die OSZE bewerteten die Entscheidung als wichtigen Präzedenzfall für die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipien in Bosnien-Herzegowina. Die internationale Gemeinschaft sieht das Urteil als Beweis für die Unabhängigkeit der bosnischen Justiz, nachdem das Gerichtssystem des Landes jahrelang unter politischem Druck stand.
Dodiks Reaktion
In seiner ersten Stellungnahme bezeichnete Dodik das Urteil als „Angriff auf die Republika Srpska“ und kritisierte das Gericht als „politisiert“. Dem deutschen Hohen Repräsentanten Schmidt sprach er jegliche Legitimation ab. Gleichzeitig äußerte Dodik die Erwartung, Unterstützung von Serbien, Russland und dem künftigen US-Präsidenten Donald Trump zu erhalten.
Bosniens Struktur
Bosnien und Herzegowina ist seit dem Dayton-Friedensabkommen von 1995, das den dreijährigen Bürgerkrieg beendete, in zwei autonome Entitäten gegliedert: die bosnisch-kroatische Föderation und die Republika Srpska. Das Amt des Hohen Repräsentanten wurde ebenfalls durch den Dayton-Vertrag geschaffen und verleiht seinem Inhaber weitreichende Befugnisse, darunter die Möglichkeit, gewählte Amtsträger abzusetzen, Gesetze zu erlassen und neue Behörden einzurichten.
Christian Schmidt bekleidet diese Position seit August 2021.