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PROTESTAKTION

Hunderte Corona-Leugner melden jetzt Kinder von Schule ab!

(FOTO: iStockphoto)

In der Steiermark kommt es derzeit zu einer Flut von Schulabmeldungen! Hunderte Eltern wollen dort ihre Kinder ab dem 12. September daheim unterrichten. Der Grund: Die „schädliche“ Coronavirus-Tests!

Im gesamten Corona-Jahr 2020 wurden 411 Kinder und Jugendliche aus den Schulen genommen. Dem gegenüber sind bereits jetzt 442 Anträge für das Schuljahr 2021/22 eingelangt, Kinder daheim zu unterrichten, wie die Krone berichtet. Gerade in der Steiermark läuten jetzt zu Ferienbeginn die Telefone in den Bildungsdirektionen unaufhörlich. Der Grund: Hunderte Eltern wollen ihre Kinder aus Protest gegen die „schädlichen“ Coronavirus-Tests aus der Schule nehmen und am 12. September von Zuhause unterrichten.

Beunruhigender Trend
„Es sind hauptsächlich Staatsverweigerer und Corona-Leugner, die ihre Kleinen nicht mehr in die Klassen lassen, weil sie ihnen die Nasenbohrer-Tests nicht zumuten wollen“, erzählt ein Schulleiter gegenüber der „Krone“. Stattdessen planen die Eltern ihre Kinder im kommenden Schuljahr häuslich zu unterrichten. Insgesamt 442 derartige Anträge seien bisher für das Schuljahr 2021/22 eingegangen. Die Zahl dürfte aber noch steigen, da man derartige Anträge bis zum letzten Tag vor Beginn des neuen Schuljahres einreichen kann.

In den entsprechenden Bildungsdirektionen zeigt man sich besorgt aufgrund des neuen Trends. Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner meinte gegenüber der „Krone“ dazu: „Ich würde mein Kind auf alle Fälle im Klassenverband lassen.“ Wie sieht die Sache aber nun rechtlich aus? Darf man seine Kinder so einfach daheim unterrichten?

Lernen: Daheim statt in der Schule
Die Schulpflicht im klassischen Sinn gibt es in Österreich nicht, heißt: Schülerinnen und Schüler müssen nicht zwingend in einem Klassenzimmer unterrichtet werden, sondern können auch einen Hauslehrer bekommen. Dies muss jedoch der Bildungsdirektion gemeldet werden.

Jene dürfen den Antrag auf Heimunterricht auch ablehnen, wenn angenommen werden muss, dass die „Gleichwertigkeit des Unterrichts“ nicht gegeben ist. In diesem Fall müssen Kinder am Ende des Schuljahres eine „Externistenprüfung“ absolvieren, die die meisten aber bestehen.

Quellen und Links: