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Präzedenzfall

Illegal abgestraft“: Tausende Parkstrafen rechtswidrig verhängt

(Foto: iStock)

Zwei Tiroler Autofahrer haben das Parkstrafsystem Innsbrucks ins Wanken gebracht. Nach ihrem Erfolg vor dem Verfassungsgerichtshof droht der Stadt eine Klagewelle.

In Innsbruck haben zwei Autofahrer erfolgreich gegen ihre Parkstrafen gekämpft. Der Verfassungsgerichtshof erklärte die Verordnung der Kurzparkzone, auf deren Grundlage die Bußgelder verhängt wurden, für gesetzeswidrig. Dies könnte weitreichende Folgen haben, da nun zahlreiche Rückforderungsansprüche möglich sind.

Die vom Innsbrucker Gemeinderat am 16. Juli 2015 erlassene Verordnung wurde nach Antrag des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben. Rechtsanwalt Hepperger weist darauf hin, dass in einem Zeitraum von acht Jahren vermutlich tausende Personen unrechtmäßig bestraft wurden.

Die beiden betroffenen Tiroler hatten im August 2022 beziehungsweise Februar 2023 Strafzettel erhalten, weil ihre Parkscheine in der Innsbrucker Innenstadt abgelaufen waren. Die Stadt forderte jeweils 50 Euro oder drohte bei Nichtzahlung mit Ersatzfreiheitsstrafen von einem Tag und 21 Stunden.

Erfolgreiche Gegenwehr

Mit Unterstützung von Anwalt Karl Hepperger wehrten sich die Fahrzeughalter erfolgreich gegen diese Maßnahmen. Vor kurzem wurden beide Verwaltungsstrafverfahren eingestellt, wodurch die Betroffenen weder die Geldstrafen zahlen noch eine Haftstrafe verbüßen müssen.

„Von 2015 bis 2023, also acht Jahre lang, dürften Tausende Menschen illegal abgestraft worden sein“, betont Hepperger.

Weitreichende Auswirkungen

Der Grund für die Einstellung der Verfahren liegt in der rechtlichen Bewertung: „Der Tatort befindet sich in einer 90-minütigen Kurzparkzone östlich des Inns, welche mit Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 13. Juni 2023 in der damals gültigen Fassung aufgehoben wurde und daher nicht mehr anzuwenden ist“, heißt es in den Einstellungsbescheiden.

Die Auswirkungen gehen weit über die Einzelfälle hinaus. Nicht nur die Müllerstraße und Anichstraße, wo die Mandanten des Anwalts ihre Strafzettel erhielten, sind betroffen, sondern zahlreiche Straßenzüge im Stadtteil Saggen und in der Innsbrucker Innenstadt.

Der Anwalt geht davon aus, dass nun viele zu Unrecht bestrafte Verkehrsteilnehmer Rückforderungsansprüche stellen könnten.

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📍 Ort des Geschehens

Millionenschaden für die Stadt möglich

Für die Tiroler Landeshauptstadt könnte der Rechtsstreit teure Folgen haben. Laut Angaben der Stadtverwaltung drohen Rückforderungen in Millionenhöhe. Je nach Anzahl der tatsächlich geltend gemachten Ansprüche könnte der finanzielle Schaden für die Stadtkasse mehrere Millionen Euro betragen.

Die Innsbrucker Stadtregierung muss nun entscheiden, wie mit bestehenden und künftigen Rückforderungsansprüchen umgegangen werden soll. Parallel dazu plant die Stadtverwaltung eine umfassende Überarbeitung der Parkraumregelungen, um rechtlich einwandfreie Verhältnisse zu schaffen und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.