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Integrationsoffensive

Kopftuchverbot und 2.500 Euro Strafe: Schwarz-Blau gegen radikalen Islam

Kopftuchverbot und 2.500 Euro Strafe: Schwarz-Blau gegen radikalen Islam
FOTO: iStock/EyeEm Mobile GmbH
4 Min. Lesezeit |

In Niederösterreich steht eine weitreichende politische Entscheidung bevor: Der Landtag wird morgen über ein umfassendes Gesetzespaket abstimmen, mit dem die schwarz-blaue Landesregierung verstärkt gegen den politischen Islam vorgehen will. Die Koalition aus ÖVP und FPÖ setzt dabei auf einen Mix aus verpflichtenden Integrationsmaßnahmen und finanziellen Sanktionen.

Konkret sieht das Paket Strafen von bis zu 2.500 Euro für Personen vor, die sich Integrationsmaßnahmen verweigern – etwa wenn Eltern verpflichtende Gespräche im Kindergarten nicht wahrnehmen. „Mit dem Aktionsplan gegen den radikalen Islam nehmen wir eine Vorreiterrolle unter den Bundesländern ein und unterbinden frühzeitig negative Entwicklungen“, erklärt VPNÖ-Klubobmann Jochen Danninger im Vorfeld der morgigen Abstimmung.

Geplante Maßnahmen

Der Schwerpunkt der Neuregelungen liegt zunächst im Bereich der Kindergärten. Dort können künftig strengere Hausordnungen erlassen werden, während die Mitwirkung der Eltern zur Pflicht wird. Wer sich diesen Vorgaben entzieht, muss mit finanziellen Konsequenzen rechnen. Zudem wird ein Verschleierungsverbot für Landesbedienstete eingeführt – obwohl bislang kein entsprechender Fall dokumentiert ist.

Auch die Landesverfassung erfährt eine Erweiterung: Der Artikel zu „Kultur, Wissenschaft, Bildung“ soll um „Werte und Traditionen“ ergänzt werden, ebenso wie die Grundwerte „Humanität, Solidarität, Gerechtigkeit und Toleranz“. Eine Beobachtungsstelle für radikalen Islam ist ebenfalls geplant, befindet sich jedoch noch in der Konzeptionsphase.

Die Regierungsparteien wollen sich jedoch nicht auf Landesmaßnahmen beschränken. Mittels eines Resolutionsantrags fordern sie auch den Bund zum Handeln auf. Auf ihrer Agenda stehen ein bundesweites Kopftuchverbot für Mädchen, verstärkte elterliche Mitwirkungspflichten an Schulen sowie zusätzliche Extremismusprävention.

„Wir setzen uns für eine weltanschaulich neutrale Schulaufsicht ein, fordern mehr Extremismusprävention in den Lehrplänen, die Vermittlung österreichischer Traditionen wie Nikolo oder Advent sowie die Sicherstellung von Deutsch als Unterrichts- und Pausensprache. Zudem treten wir für Freiwilligkeit, Auswahlvielfalt und Tierschutz beim Schulessen ein, was auch die Ablehnung von Halal-Schlachtungen umfasst“, führt FPÖ-Bildungssprecher Michael Sommer aus.

Kritische Stimmen

Da der Landtag ein Kopftuchverbot für Mädchen bis zehn Jahre nicht selbständig beschließen kann, appellieren ÖVP und FPÖ an die Bundesregierung, ein entsprechendes Verfassungsgesetz zu erlassen. Experten weisen darauf hin, dass die wirksamsten Instrumente gegen extremistische Strömungen ohnehin auf Bundes- und europäischer Ebene angesiedelt sind – etwa bei der Regulierung von Online-Plattformen.

Dennoch versteht sich Niederösterreich mit seinem Vorstoß als Impulsgeber für eine Politik der Nulltoleranz gegenüber Radikalismus.

Die Fachwelt steht den geplanten Maßnahmen allerdings teilweise kritisch gegenüber. Der Soziologe Kenan Güngör äußerte gegenüber dem ORF Bedenken, dass viele der vorgesehenen Regelungen nicht an den eigentlichen Ursachen des Problems ansetzen, sondern stattdessen Muslime pauschal stigmatisieren könnten.

Lisa Fellhofer von der Dokumentationsstelle Politischer Islam mahnt zur Differenzierung: „Es darf nie eine ganze Religion unter Generalverdacht gestellt werden.“ Beide Experten betonen, dass zentrale Herausforderungen wie die Online-Radikalisierung kaum auf Landesebene bewältigt werden können.

Kritiker bemängeln zudem, dass einige Regelungen – wie das Verschleierungsverbot im Landesdienst – ohne konkreten Anlassfall beschlossen werden.

Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) hat sich bereits mehrfach gegen ein etwaiges Kopftuchverbot für Mädchen positioniert und bezeichnet diese Maßnahme als unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich. Aus Sicht der IGGÖ würde ein solches Verbot gezielt eine religiöse Minderheit unter Druck setzen.

Auch aus verfassungsrechtlicher Perspektive gibt es Bedenken. Der renommierte Verfassungsjurist Heinz Mayer betont, dass ein pauschales Verbot im Schulbereich nur durch eine Verfassungsänderung möglich wäre und eine erhebliche Grundrechtseinschränkung darstellen würde. Diese müsse strengen Verhältnismäßigkeitsprüfungen standhalten.

Besonders brisant: Der Verfassungsgerichtshof hatte bereits 2020 ein Kopftuchverbot für Volksschülerinnen aufgehoben. Die Höchstrichter stellten damals fest, dass das Verbot eine diskriminierende Wirkung entfalte und nicht ausreichend begründet werden konnte, warum ausschließlich das islamische Kopftuch von der Regelung betroffen war.

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KO KOSMO-Redaktion
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