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MEGA-BONUS

Jetzt ist es fix: Diese Mitarbeiter erhalten mehr Geld!

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(FOTO: iStock)

Der Sozialausschuss des Parlaments behandelte zuletzt die Pflegereform. Jetzt kommt ein Mega-Bonus!

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat eine neue Pflegereform angekündigt. Die Abgeordneten stimmten zu, die unter auch eine Ausweitung der Befugnisse von Pflegeassistenten, einen Pflegebonus für Angehörige in Höhe von 1.500 Euro und eine Erhöhung des Demenz-Zuschlags beim Pflegegeld bringen.

Regierung erweitert Bonus um 50 Millionen Euro

Die Regierung nimmt jetzt jeweils 570 Millionen Euro in diesem und im nächsten Jahr in die Hand, um den Gehaltsbonus auch für die Pfleger auszubezahlen. Sozialpartner sollen das Geld verteilen.

Die Grüne Klubobfrau Sigrid Maurer fügte hinzu, dass auch der 600-Euro-Bonus für alle Auszubildende im Bereich der Pflegeassistenz ausbezahlt wird. Die Gewerkschaft, die Arbeiterkammer und das Hilfswerk zeigen sich wegen der Anpassung der Pflegereform zufrieden. 

Bonus von 1.500 Euro für pflegende Angehörige

Das Bundespflegegeldgesetz wird auch geändert. Wer einen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt und deshalb seine Arbeitsstelle aufgegeben hat, soll ab 2023 einen Bonus von 1.500 Euro jährlich erhalten. Der Bezug von Pflegegeld voraussetzt die pflegebedürftige Person (Stufe 4).

Jene Person hat Anspruch, die den größten Teil der Pflege leistet. Außerdem können pflegenden Angehörigen in Zukunft sämtliche Zuschüsse für Pflege- und Betreuungskurse gewährt werden, wobei an Zuwendungen von bis zu 200 Euro jährlich und pflegebedürftiger Person gedacht ist.

Die erschwerten Pflegebedingungen bei dementiellen Beeinträchtigungen, wird der pauschale Erschwerniszuschlag zum Pflegegeld für Erwachsene mit einer schweren psychischen oder geistigen Behinderung auf 45 Stunden im Monat erhöht. Die erhöhte Familienbeihilfe wird für Kinder mit erheblicher Behinderung nicht mehr teilweise auf das Pflegegeld angerechnet, was für Betroffene eine finanzielle Entlastung von 60 Euro ist. Die Frist für die Beantragung von Pflegekarenzgeld wird auf bis zu zwei Monate erstreckt.