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NEUE REGEL

Jetzt wird’s teuer: EU beschließt Aus für Amalgam-Zahnfüllungen

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(FOTO: iStock)

Ab 2025 werden in der Europäischen Union die umstrittenen Amalgam-Zahnfüllungen, die rund 50 Prozent Quecksilber enthalten, verboten sein. Dies ist das Ergebnis jahrelanger Debatten innerhalb der EU mit dem Ziel, Gesundheit und Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen von Quecksilber zu schützen. Doch das Verbot könnte auch eine Kehrseite haben: Es könnte die Kosten für Zahnarztbesuche in die Höhe treiben.

Amalgam ist seit Langem ein kontrovers diskutiertes Material in der Zahnmedizin. Die einen sehen darin ein gefährliches Gift, die anderen ein effizientes und kostengünstiges Füllmaterial. Trotz der Existenz von quecksilberfreien Alternativen bleibt Amalgam aufgrund seines geringeren Preises beliebt. Jährlich werden in der EU rund 40 Tonnen Quecksilber für die Zahnmedizin verwendet.

Gefahr durch Quecksilberdämpfe

Besonders problematisch sind die sogenannten Quecksilberdämpfe, die beim Einsetzen und Entfernen der Amalgam-Füllungen entstehen. Für bestimmte Risikogruppen, wie Kinder unter 15 Jahren, Schwangere, Stillende und Personen, die Amalgam nachweislich nicht vertragen, war der Einsatz von Amalgam bereits verboten. Für alle anderen galt bisher die vorherrschende wissenschaftliche Meinung, dass quecksilberhaltige Füllungen nicht schädlich seien.

Teurere Zahnarztbesuche

Mit dem Amalgam-Verbot könnten die Kosten für Zahnarztbesuche steigen. Die quecksilberfreien Alternativen zu Amalgam sind teurer und werden von den Krankenkassen meist nicht übernommen. Wie sich die Krankenkassen nach dem Verbot verhalten werden, ist derzeit noch unklar. Die österreichische Zahnärztevereinigung und die ÖGK hielten sich auf Anfrage bedeckt und gaben keine konkreten Statements ab.

Was passiert nach dem Verbot?

Trotz des Verbots gibt es eine Ausnahme: Wenn der Zahnarzt eine Amalgam-Füllung aus medizinischen Gründen für unbedingt notwendig hält, darf sie weiterhin eingesetzt werden. Bevor das Verbot in Kraft tritt, müssen allerdings noch das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten zustimmen. Dies gilt jedoch als Formsache und wird voraussichtlich noch im März geschehen.