Start Aktuelles
Verkehrssicherheit

Kampf um Wiens Radwege: E-Mopeds sollen auf die Straße verbannt werden

eMoped
(Foto: iStockphoto)

Auf Wiens Radwegen bahnt sich ein Kurswechsel an: E-Mopeds sollen künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft werden und die Fahrbahn nutzen müssen.

Die zunehmende Präsenz motorisierter E-Mopeds auf Wiens Radwegen sorgt für Handlungsbedarf bei den Behörden. Was ursprünglich als sichere Fortbewegungsmöglichkeit für Radfahrende konzipiert wurde, entwickelt sich zunehmend zum Konfliktfeld zwischen verschiedenen Verkehrsteilnehmern. Nach aktueller österreichischer Rechtslage werden vollmotorisierte, kennzeichenlose E-Mopeds als Fahrräder klassifiziert, wodurch sie berechtigt sind, Radwege, kombinierte Geh- und Radwege sowie freigegebene Fußgängerzonen zu nutzen – ein Zustand, der nun vor einer grundlegenden Änderung steht.

In einer konzertierten Aktion haben sich die Stadt Wien, der ÖAMTC, der ARBÖ sowie Experten der TU Wien zusammengeschlossen, um einen Gesetzesvorschlag zu erarbeiten, der E-Mopeds künftig von Radwegen ausschließen soll. Der Verkehrsexperte Harald Frey von der TU Wien verweist auf die erheblichen Sicherheitsrisiken: „Ein kennzeichenloses E-Moped wiegt 70 bis 80 Kilogramm, deutlich mehr als ein klassisches Mofa.“ Diese Gewichtsunterschiede in Verbindung mit den erreichten Geschwindigkeiten erhöhen das Unfallpotenzial signifikant.

⇢ Rudolfsheim-Fünfhaus: Mit Tatkraft und Elan in die neue Legislaturperiode

Auch der ÖAMTC bestätigt die Problematik und verweist auf zahlreiche Beschwerden aus urbanen Gebieten über riskante Fahrmanöver von E-Mopeds auf Radinfrastruktur.

Gesetzliche Neuregelung

Die Wiener Mobilitätsstadträtin Ulli Sima (SPÖ) hatte bereits vor mehr als einem Jahr auf die Problematik aufmerksam gemacht und eine Anpassung der Bundesgesetzgebung gefordert. „Klar ist: E-Mopeds müssen runter vom Radweg“, bekräftigt Sima ihre Position. Der nun vorgelegte Entwurf zur Novellierung der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes sieht konkrete Änderungen vor.

Demnach würden E-Mopeds künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und müssten – analog zu herkömmlichen Mopeds – die Fahrbahn nutzen. E-Scooter hingegen sollen weiterhin den Fahrrädern gleichgestellt bleiben, wobei die Personenbeförderung auf Scootern künftig untersagt werden soll.

Der ARBÖ unterstützt die angestrebte Neuregelung und betrachtet sie als wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit. „Elektromobilität ist eine Chance, aber sie braucht klare Regeln“, erläutert Verkehrsexperte Daniel Lindinger die Position des Automobilclubs.

Kontroverse Standpunkte

Eine Untersuchung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit untermauert die Notwendigkeit: Bei Messungen auf dem Rad-Highway in der Lassallestraße überschritten 15 Prozent der E-Mopeds die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h deutlich und erreichten Werte von über 34 km/h.

Die FPÖ nimmt in der Debatte eine differenziertere Haltung ein. Während die Partei grundsätzlich klare Regelungen befürwortet, lehnt sie ein generelles Fahrverbot für E-Mopeds auf Radwegen ab. „Aber auf überbreiten Zweirichtungsradwegen braucht es kein Verbot. Dort ist genug Platz“, argumentiert Verkehrssprecher Anton Mahdalik.

Mobilitätsstadträtin Sima bekräftigt hingegen ihre Position mit einem Grundsatzargument: „Fahrräder bleiben Fahrräder. Alles, was motorisiert ist und ohne Muskelkraft fährt, ist ein Kraftfahrzeug.“

Die Stadtregierung setzt nun auf eine entsprechende gesetzliche Änderung durch den zuständigen Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ).

Internationale Vergleiche

Der Wiener Vorstoß folgt einem in Europa bereits weitverbreiteten Trend. In Metropolen wie Berlin und Paris sind E-Mopeds längst als Kraftfahrzeuge eingestuft und müssen die Fahrbahn nutzen. In diesen Städten benötigen die Fahrzeuge eine Zulassung, ein Kennzeichen sowie eine Versicherung – ein klarer Kontrast zur aktuellen österreichischen Regelung.

Die derzeitige Gesetzeslage in Österreich, die E-Mopeds mit bis zu 600 Watt Nennleistung und ohne Pedale auf Radwegen erlaubt, stellt im europäischen Vergleich eine Ausnahme dar und hat zu einer rechtlichen Grauzone geführt, die nun beseitigt werden soll.

Neben dem Verbot für E-Mopeds auf Radwegen fordert Wien auch eine Gewichtsbeschränkung von maximal 60 Kilogramm für Fahrzeuge auf Radwegen sowie eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h. Diese Forderungen orientieren sich an den Regelungen in Deutschland, wo bereits eine klare Differenzierung zwischen Fahrrädern, E-Scootern und Kleinkrafträdern gesetzlich verankert ist.