Während digitale Zahlungen boomen, schlagen Verbraucherschützer Alarm: Die schwindende Bargeld-Option könnte für bestimmte Bevölkerungsgruppen zum Ausschluss führen.
Der Trend zur bargeldlosen Zahlung bereitet deutschen Verbraucherschützern zunehmend Sorgen. Während immer mehr Kunden den Komfort von Karten- und Mobilzahlungen schätzen, beobachten Experten mit Besorgnis, dass die Möglichkeit zur Barzahlung in Geschäften, Restaurants und Behörden kontinuierlich zurückgeht. Besonders die wachsende Zahl an Selbstbedienungskassen in Einzelhandelsgeschäften wie Supermärkten, Drogerien und Baumärkten erschwert Barzahlungen im Alltag. Dies führt nicht selten zu praktischen Problemen wie längeren Wartezeiten und Auseinandersetzungen zwischen Kunden und Personal.
Gefahr der Ausgrenzung
Dorothea Mohn, Finanzexpertin des deutschen Bundesverbands der Verbraucherzentralen, weist auf die gesellschaftlichen Folgen dieser Entwicklung hin. Sollte die Barzahlung weiter eingeschränkt werden, drohe bestimmten Bevölkerungsgruppen der Ausschluss von wichtigen Alltagsaktivitäten – insbesondere Kindern, Jugendlichen und Senioren, die oft keinen Zugang zu digitalen Zahlungsmethoden haben. Die Verbraucherschützer verlangen daher, dass auch bei technologischen Neuerungen die Barzahlung gewährleistet bleiben muss. Dies betreffe etwa Parkschein- und Fahrkartenautomaten für den öffentlichen Nahverkehr.
Konkrete Forderungen
In ihrem Positionspapier fordert der Verband konkrete Maßnahmen: „Dies muss durch eine Quote von Bargeld annehmenden Ticketautomaten, Selbstbedienungskassen oder besetzten Bedienkassen je Geschäft erreicht werden.“ Die Verbraucherzentralen plädieren für eine gesetzlich verankerte Bargeldakzeptanzpflicht mit nur wenigen, klar definierten Ausnahmen. Diese Ausnahmeregelungen müssten „eng gefasst und gut begründet werden“.
Als legitime Gründe für eine Verweigerung der Barzahlung sehen die Verbraucherschützer lediglich Situationen, „wenn der Nennwert des Geldscheins in einem deutlichen Missverhältnis zum zu zahlenden Betrag steht oder Wechselgeld trotz sorgfältiger Planung nicht mehr verfügbar ist“.