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Kriegsverbrecher

Keine unheilbare Krankheit“ – Richter verweigern Mladic die Haftentlassung

Keine unheilbare Krankheit“ – Richter verweigern Mladic die Haftentlassung
FOTO: EPA/Jerry Lampen
2 Min. Lesezeit |

Der zu lebenslanger Haft verurteilte ehemalige bosnisch-serbische Armeechef Ratko Mladic muss weiterhin seine Strafe verbüßen. Das zuständige UNO-Gericht in Den Haag, das die Verfahren des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien abschließt, lehnte gestern einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung ab.

In der Begründung stellte das Gericht fest, dass Mladic nicht an einer „akuten unheilbaren Krankheit“ leide und somit die rechtlichen Voraussetzungen für eine frühzeitige Entlassung nicht erfülle.

Wiederholte Anträge

Bereits seit Jahren versuchen Mladics Verteidiger, eine Haftentlassung ihres Mandanten zu erwirken, indem sie auf dessen gesundheitliche Probleme verweisen. Ein erster entsprechender Antrag wurde bereits 2017 gestellt. Im vergangenen Juni unternahmen die Anwälte einen erneuten Vorstoß und argumentierten dabei, ihr Mandant leide an einer unheilbaren Erkrankung und habe nur noch eine Lebenserwartung von wenigen Monaten.

Richterliche Entscheidung

Richterin Graciela Gatti Santana räumte in ihrer Entscheidung zwar ein, dass Mladics Gesundheitszustand „prekär“ sei und er im Alltag Unterstützung benötige. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass der wegen Völkermords und Kriegsverbrechen Verurteilte in der Haftanstalt „sehr umfassend und einfühlsam“ medizinisch versorgt werde.

In ihrer zwölfseitigen Begründung kam die Richterin zu dem Schluss: „Die mir vorliegenden Informationen zeigen, dass die zwingenden humanitären Umstände, die Mladic als Grundlage für seine Freilassung angeführt hat, unbegründet sind.“

Gesundheitszustand und medizinische Versorgung

Der 82-jährige Mladic erlitt während seiner Haftzeit mehrere schwere gesundheitliche Probleme, darunter zwei Schlaganfälle, einen Herzinfarkt und eine Darmoperation im Jahr 2020. Seine Anwälte argumentieren seit Jahren, dass er nicht ausreichend medizinisch versorgt werde. Die jüngste Entscheidung des Gerichts stützt sich jedoch auf medizinische Überwachungsdaten, die eine signifikante Verbesserung von Mladićs Gesundheitszustand dokumentieren.

In der aktuellen Entscheidung betonte die Richterin, dass Mladic in der UN-Hafteinheit alle notwendige Pflege erhalte und weiterhin Zugang zu Übersetzungsdiensten in seiner Muttersprache sowie zu allen angeforderten medizinischen Unterlagen habe. Diese Faktoren trugen wesentlich zur Ablehnung des Antrags bei, da keine stichhaltigen humanitären Gründe für eine vorzeitige Entlassung erkennbar waren.

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KO KOSMO-Redaktion
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