In diesem Herbst wird Österreich zum dritten Mal den begehrten Klimabonus auszahlen, eine Maßnahme, die vielen Bürgern bis zu 290 Euro in die Haushaltskasse spülen soll. Doch um dieses Geld schneller auf dem Konto zu haben, gilt es, eine nicht zu verpassende Frist einzuhalten.

Die Eckdaten des Klimabonus
Für das Jahr 2024 wurden die Beträge des Klimabonus bereits festgesetzt. Berichten zufolge wird der Basisbetrag um 32 Prozent auf 145 Euro erhöht, mit einem Maximalbetrag von 290 Euro pro Person. Diese Neuerung schafft diverse Zahlungsstufen je nach Wohnort, angefangen bei 145 über 195 und 245 bis zu 290 Euro. Kinder unter 18 Jahren sind weiterhin anspruchsberechtigt auf die Hälfte dieser Beträge. Auf der Website Finanz.at lassen sich detailliertere Informationen und eine Übersichtskarte finden, die aufzeigt, wo die maximale Auszahlung zu erwarten ist.
Steuerliche Änderungen und Fristen
Neu in diesem Jahr ist, dass Personen mit einem Jahreseinkommen von über 66.612 Euro (entspricht 4.750 Euro monatlich), den Klimabonus versteuern müssen, da dieser zur Bemessungsgrundlage für Lohn- und Einkommensteuer hinzugefügt wird.
Entscheidend für eine zeitnahe Auszahlung per Banküberweisung ist die Aktualisierung oder Eintragung der Bankverbindung in FinanzOnline bis spätestens 10. Juli 2024. Ohne diese Maßnahme wird der Bonus per Post in Form eines Gutscheins zugestellt, was eine verzögerte Auszahlung zur Folge haben könnte.
Noch nicht abgeholte Beträge aus 2023
Aktuell stehen noch rund 20 Millionen Euro an Klimaboni aus dem Jahr 2023 aus, die von etwa 90.000 Berechtigten in Österreich noch nicht beansprucht wurden. Diese Personen könnten noch bis zu 220 Euro pro Kopf erhalten. Um den ausstehenden Betrag noch zu beanspruchen, ist eine Kontaktaufnahme über das Formular auf der Website Klimabonus.gv.at erforderlich. Nach einer Datenerhebung wird der fällige Betrag direkt auf das angegebene Konto überwiesen.
Damit setzt Österreich auch 2024 ein Zeichen für den Umweltschutz und bietet seinen Bürgern einen finanziellen Anreiz, sich aktiv an Klimaschutzmaßnahmen zu beteiligen. Unbeanspruchte Gelder fließen sonst zurück in den Haushalt.
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