Das neue Kopftuchverbot gilt ab Herbst – doch zwei Klagen könnten die Regelung noch vor dem Schulstart ins Wanken bringen.
Gegen das ab Herbst geltende Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren an österreichischen Schulen sind bereits zwei Klagen beim Verfassungsgerichtshof eingebracht worden. Das bestätigte die APA am Mittwoch auf Basis eines entsprechenden Berichts der Kronen Zeitung. Dass der VfGH noch vor dem Schuljahresbeginn zu einer Entscheidung kommt und das Gesetz damit rechtzeitig zu Fall bringt, gilt allerdings als wenig wahrscheinlich.
Derzeit läuft zum neuen Kopftuchverbot ein Vorverfahren, in dessen Rahmen die Bundesregierung die Möglichkeit hat, zu den eingereichten Klagen Stellung zu nehmen. Die Frist dafür endet erst während der rund dreiwöchigen Juni-Session des VfGH, die am 15. Juni beginnen soll. Ob die beiden Anträge noch in die Tagesordnung dieser Session aufgenommen werden können, sei daher offen – selbst eine Aufnahme würde angesichts der inhaltlichen Komplexität noch keine Entscheidung garantieren.
Das neue Gesetz
Das von der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition beschlossene Gesetz sieht ab dem Schuljahr 2026/27 ein Verbot von Kopfbedeckungen vor, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“ – und zwar für Mädchen unter 14 Jahren an öffentlichen wie privaten Schulen. Ausgenommen sind unter anderem Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes sowie der häusliche Unterricht. Wird ein Mädchen mit Kopftuch in der Schule angetroffen, sind Lehrkräfte verpflichtet, es zum Ablegen aufzufordern.
Kommt es dennoch zu weiteren Verstößen, sind zunächst Gespräche der Schulleitung mit dem Mädchen und seinen Eltern vorgesehen, in weiterer Folge ist die Bildungsdirektion einzuschalten und gegebenenfalls ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. Als letzte Konsequenz drohen Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro.
Neben dem Verbot selbst sieht die Gesetzesnovelle auch die Einführung einer sogenannten Suspendierungsbegleitung sowie verpflichtender Perspektivengespräche zur Vermeidung von Schulabbrüchen vor.
VfGH-Kritik wiederholt
Bereits 2020 hatte der VfGH ein unter der schwarz-blauen Regierung verabschiedetes Kopftuchverbot für Volksschülerinnen aufgehoben – mit der Begründung, eine ausschließlich auf Muslime abzielende Regelung verstoße gegen das Gebot der religiösen Neutralität des Staates. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich hatte schon nach der Beschlussfassung im Nationalrat angekündigt, auch das aktuelle Gesetz anzufechten. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass auch die neue Regelung mit dem Neutralitätsgebot in religiösen und weltanschaulichen Fragen nicht vereinbar sei.
Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) trat dem am Mittwoch per Aussendung erneut entgegen. „Das Kinderkopftuch ist kein harmloses Stück Stoff, sondern ein Zeichen der Unterdrückung und ein Mittel der Kontrolle von Mädchen ab dem frühesten Kindesalter“, betonte sie. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes habe man die Kritik des VfGH aus dem Jahr 2020 berücksichtigt und das Verbot diesmal in ein umfassendes Paket begleitender Maßnahmen eingebettet – für betroffene Mädchen ebenso wie für Burschen und Eltern.
Das Kopftuchverbot sei selbstverständlich eine Abwägung von Grundrechten, konkret zwischen dem Recht von Kindern auf ein freies Aufwachsen und dem elterlichen Recht auf religiöse Erziehung. „Und für mich wiegt der Schutz von Mädchen in diesem konkreten Fall mehr.“