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KOSTENÜBERNAHME & TIPPS

Krank im Urlaub: Verliert man seine Urlaubstage?

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(FOTO: iStock)

Ein unerwarteter Krankheitsfall kann die schönsten Urlaubspläne durchkreuzen. Doch wie sieht es eigentlich rechtlich aus, wenn man während des Urlaubs erkrankt? Verliert man seine Urlaubstage? Kosmo hat einige wichtige Informationen, die bei Krankheit im Urlaub relevant sind.

Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Tage, an denen Ihr Urlaub wegen Krankheit unterbrochen ist, nicht als Urlaubstage gezählt werden.

Erkrankung im Ausland: Was ist zu beachten?

Wenn Sie im Ausland erkranken, sollten Sie neben dem ärztlichen Zeugnis auch eine behördliche Bestätigung vorlegen, die bescheinigt, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. In einigen Fällen kann der Nachweis entfallen, wenn Sie belegen können, dass Sie in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurden.

E-Card & Urlaubskrankenschein: Vorsorgen für den Notfall

In der EU, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz genügt es, beim Arzt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) vorzuweisen, die sich auf der Rückseite Ihrer E-Card befindet. Es ist wichtig, vor der Abreise zu überprüfen, ob die EKVK noch gültig ist.

Für Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro ist die EKVK ebenfalls anerkannt. Hier ist es jedoch erforderlich, die Karte vor einer Behandlung beim zuständigen Sozialversicherungsträger vorzulegen und einen ortsüblichen Behandlungsschein zu erhalten.

Die E-Card bzw. EKVK ist in der Türkei nicht gültig. Stattdessen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Betreuungsschein. Es wird empfohlen, den Betreuungsschein gegen einen ortsüblichen Behandlungsschein einzutauschen. Falls es keine entsprechende Stelle des Versicherungsträgers gibt, wird oft auch der Betreuungsschein akzeptiert.

Kostenübernahme im Ausland und Tipps

Im Ausland sind nur die Kosten für akute Fälle durch Ihre Krankenversicherung abgedeckt. Behandlungen, die gezielt im Ausland erfolgen sollen, müssen selbst finanziert werden. In vielen Ländern müssen Sie die Behandlungskosten zunächst selbst tragen, bevor die Krankenkasse 80 Prozent der Kosten erstattet. Bei der Abwicklung von Zahlungen im Ausland ist es wichtig, detaillierte Rechnungen auf Deutsch oder Englisch zu erhalten, um eine möglichst reibungslose Rückerstattung zu gewährleisten.

Insgesamt ist es ratsam, sich vor Reiseantritt über die spezifischen Bestimmungen des Reiseziels zu informieren und gegebenenfalls eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, um unerwartete Kosten zu minimieren.