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Gehalt, Pension & Co.: Das bringt das Jahr 2024

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(FOTO: iStock)

Nicht nur der Rückblick, sondern auch der Blick in die Zukunft steht im Fokus: Das Jahr 2024 bringt nicht nur zahlreiche Wahlen in Österreich mit sich, sondern auch Veränderungen bei Pensionen, Gehältern und Gebühren. Hier findet ihr eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten!

Gratis-Klimaticket für 18-Jährige

Im Bereich des Verkehrs stehen mehrere bedeutende Neuerungen an. Unter anderem wird allen 18-Jährigen ein Gratis-Klimaticket angeboten, das den Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln erleichtert. Des Weiteren wird eine Ein-Tages-Vignette für die Autobahnbenutzung eingeführt. Ab Juli müssen Neufahrzeuge zusätzliche Pflicht-Assistenzsysteme integrieren, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Eine einschneidende Maßnahme betrifft Raser-Autos, bei denen zukünftig die Möglichkeit besteht, diese zu beschlagnahmen. Zudem wird das Autofahren mit fossil betriebenen Fahrzeugen teurer, da die CO2-Steuer von 32,5 auf 45 Euro pro Tonne angehoben wird, was den Anreiz zur Nutzung klimafreundlicherer Alternativen fördert.

Kalte Progression: Veränderungen bei Steuerstufen

Die unteren vier Steuertarif-Grenzen erfahren Anpassungen, um sicherzustellen, dass Beschäftigte länger in den unteren Steuergruppen verweilen und dementsprechend etwas weniger Steuern zahlen müssen. Die erste Steuerstufe wird auf 12.816 Euro pro Jahr angehoben, die zweite auf 20.818 Euro, die dritte auf 34.513 Euro und die vierte auf 66.612 Euro.

Darüber hinaus erfolgt auch eine Erhöhung des Gewinnfreibetrags für Selbstständige, von 30.000 auf 33.000 Euro.

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(FOTO: KOSMO-Redaktion)

Gehalts- und Pensionserhöhung

Der Herbst und Winter 2023 waren von teils hitzigen Kollektivvertragsverhandlungen und sogar Warnstreiks geprägt. Ab dem 1. Jänner erhalten Beamt:innen im Schnitt eine Gehaltserhöhung von 9,15 Prozent. Bei den Metallern sind die Erhöhungen sozial gestaffelt: Im Durchschnitt steigen Löhne und Gehälter um 8,6 %, bei den unteren Einkommen sind es sogar etwa 10 Prozent. Diese Einigung gilt für zwei Jahre, wobei im zweiten Jahr ein Prozent auf die rollierende Inflation obendrauf kommt.

Für das kommende Jahr ist eine Erhöhung der Pensionen um 9,7 Prozent geplant. Eine Deckelung erfolgt lediglich bei sogenannten „Luxuspensionen“. Dieser Prozentsatz der Anpassung wird auch bei Leistungen wie dem Pflegegeld sowie Familien- und Sozialleistungen berücksichtigt.

Unternehmen: erneute KÖSt-Senkung

Die Regierung setzt ihren Kurs der Gewinnsteuersenkung fort, wobei der Satz von 25 % im vergangenen Jahr und 24 % im aktuellen Jahr auf 23 % gesenkt wird. Diese Entscheidung führt zu erheblichen Einnahmeausfällen für den öffentlichen Haushalt. Allein im laufenden Jahr entgingen dem Staat aufgrund der Körperschaftsteuersenkung etwa 530 Millionen Euro. Für das kommende Jahr wird ein Verlust von fast einer Milliarde Euro erwartet.

Familienleistungen

Ab Januar 2024 erfolgt die lang ersehnte Valorisierung der Sozialleistungen, Absetzbeträge und Familienbeihilfe, eine Erhöhung um 9,7 Prozent. Diese Maßnahme bringt vor allem Familien mit Kindern finanzielle Entlastung.

Die Erhöhung betrifft nicht nur die Familienbeihilfe, sondern auch den Mehrkindzuschlag, Kinderabsetzbetrag sowie Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag. Zum Beispiel bedeutet dies für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern im Alter von 12 und 14 Jahren eine jährliche Zunahme von 578 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen erhöhten Leistungen zusammen, darunter die Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Geschwisterstaffelung und der höhere Alleinerzieherabsetzbetrag.