Im Jahr 2024 steht eine Steuersenkung durch die Abschaffung der kalten Progression bevor. Alle Steuerstufen sollen von einer signifikanten Erhöhung der Grenzwerte um 6,60 Prozent profitieren. Doch was heißt das für den Einzelnen?
Mit Anfang 2023 hatte die österreichische Bundesregierung die kalte Progression abgeschafft. Diese greift nun mit Beginn des neuen Jahres. Was im Umkehrschluss heißt: alle bekommen automatisch mehr Nettogehalt ausbezahlt. Wie ist das möglich?
Mehr Nettogehalt
Erstmal zur Erklärung: die Bundesregierung sieht vor, diese Steuermehrbelastung automatisch mit dem Lohnzettel gegen zu verrechnen. So, dass den Bürgern am Ende mehr Nettogehalt übrig bleibt. Die Maßnahme soll dazu führen niedrige und mittlere Einkommen aufzustocken.
Mit der Abschaffung der kalten Progression ist die schleichende Steuererhöhung zu Ende. Wir geben den Menschen das Geld zurück, das ihnen die Inflation nimmt. Heuer – im ersten Jahr ohne kalte Progression – haben sich die Menschen mehr als 1,85 Milliarden Euro erspart. Konkret bedeutet das: Mehr Lohn, aber nicht mehr Steuern. Im kommenden Jahr sparen sich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler weitere 3,6 Milliarden Euro. Wir setzen mit dem heutigen Beschluss Schwerpunkte zur weiteren Entlastung von Erwerbstätigen und Pensionisten, zur Förderung von Leistung und zur Entlastung von Familien und Kindern“, so Finanzminister Magnus Brunner.
Änderungen bei geringfügig Beschäftigten – Das sind eure Ansprüche!
Die kalte Progression wirkt sich allerdings nicht auf das Urlaubs- beziehungsweise Weihnachtsgeld aus. Dieses bleibt derweil gleich und wird von der Abschaffung der Steuermehrbelastung nicht berücksichtigt.
Beispiele für Gehälter ab 2024
| BRUTTO GEHALT | Netto Gehalt 2023 | Netto Gehalt 2024 | +Netto/Jahr |
| 1500 Euro | 1.250,73 | 1.272,94 | 266,60 |
| 2000 Euro | 1.567,04 | 1.596,46 | 353,12 |
| 2500 Euro | 1.825,62 | 1.861,87 | 435,00 |
| 3000 Euro | 2.112,20 | 2.148,45 | 435,00 |
| 3500 Euro | 2.378,77 | 2.435,0 | 675,09 |
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Zusätzlich zu den Auswirkungen der Abschaffung der kalten Progression soll noch die Steuerfreigrenze um 9,60 Prozent auf 12.816 Euro erhöht werden. Auch die Freibeträge und Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Sonn- und Feiertage sollen automatisch erhöht werden.
Quellen: BMF, finanz.at Rechner