Krokodile als Gefängnisbewacher: Was absurd klingt, ist in Israel bitterer Ernst – und landet nun vor Gericht.
Ein rund 170 Meter langer Graben, gefüllt mit Nilkrokodilen als lebende Sicherheitsbarriere – was zunächst nach einem mittelalterlichen Festungskonzept klingt, ist tatsächlich ein ernsthaft verfolgter Plan der israelischen Regierung. Rund um einen besonders gesicherten Trakt des Ketziot-Gefängnisses in der Negev-Wüste haben die Arbeiten bereits begonnen. Auf Betreiben von Itamar Ben-Gvir, dem israelischen Minister für nationale Sicherheit, soll der Graben künftig mit Nilkrokodilen besetzt werden, die Fluchtversuche von Häftlingen verhindern sollen.
In dem betreffenden Trakt sind palästinensische sogenannte Sicherheitshäftlinge untergebracht, darunter auch Mitglieder der Hamas. Für das Pilotprojekt wurden laut israelischen Medienberichten 21 Millionen Schekel aus dem Staatshaushalt bereitgestellt – umgerechnet rund 5,5 Millionen Euro. Vertreter des Strafvollzugs sollen sich bereits mit konkreten Fragen zur Haltung und Versorgung der Tiere befasst haben.
Gerichtliche Bremse
Das Jerusalemer Bezirksgericht setzte dem Vorhaben am Sonntag mit einer einstweiligen Verfügung vorerst Grenzen. Demnach ist es bis auf Weiteres untersagt, Krokodile für das Projekt zu beschaffen, vorzubereiten oder in die Gefängnisanlage zu verbringen. Ausgelöst wurde die Entscheidung durch eine dringende Eingabe der israelischen Tierschutzorganisation „Let the Animals Live“, die den zuständigen Ministern vorwirft, fachliche und rechtliche Einwände bewusst ignoriert und ein gefährliches Vorhaben ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage vorangetrieben zu haben.
Richter Avraham Rubin begründete die Verfügung damit, dass die möglichen Auswirkungen auf die Tiere zunächst eingehend geprüft werden müssten. Der Staat wurde aufgefordert, bis zum 16. August zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Eine abschließende Entscheidung über das Projekt steht damit noch aus.
Rechtlicher Umweg
Dass die Krokodile überhaupt in einer Haftanstalt gehalten werden könnten, war nur durch eine gezielte Änderung des rechtlichen Status der Tiere möglich geworden. Umweltministerin Idit Silman hatte die Nilkrokodile Mitte Juli aus der Kategorie geschützter Wildtiere herausgelöst und in eine neue Kategorie für nachweislich bereits gehaltene Wildtiere eingeordnet. Damit sollte der Weg freigemacht werden, die Tiere aus Zoos oder Krokodilfarmen in den Verantwortungsbereich des Strafvollzugs zu überführen.
Medienberichten zufolge geschah dies gegen den ausdrücklichen Rat der Rechtsberatung des Umweltministeriums sowie gegen den Widerstand der israelischen Natur- und Parkbehörde. Letztere stellte klar, dass es weltweit keine anerkannte fachliche oder wissenschaftliche Grundlage dafür gebe, Krokodile als Teil eines Gefängnissicherheitssystems einzusetzen. Experten wiesen darüber hinaus auf erhebliche Risiken für Gefängnispersonal, Häftlinge, die Tiere selbst und die Umwelt hin.
Ben-Gvir hält das Projekt für eine wirksame Abschreckungsmaßnahme und verteidigt es entsprechend. Sein Ministerium betonte bereits nach Beginn der Grabungsarbeiten, es handle sich dabei weder um einen Scherz noch um eine bloße Provokation – der Plan sei bis hin zur konkreten Unterbringung und Pflege der Tiere durchdacht worden. Kritiker hingegen sehen darin weniger ein ernsthaftes Sicherheitskonzept als eine politische Inszenierung.
Die Tierschutzorganisation erklärte, Krokodile dürften weder als Waffen noch als Mittel der Bestrafung oder als Kulisse für eine politische Kampagne missbraucht werden. Ben-Gvir reagierte scharf auf die Gerichtsentscheidung und warf der Justiz vor, sich auf die Seite von Terroristen zu stellen.
Ob der bereits ausgehobene Graben tatsächlich jemals mit Krokodilen besetzt wird, hängt nun vom weiteren Verlauf des Gerichtsverfahrens ab.