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RECHTSSTREIT

Kündigung von Alt-Bausparverträgen: AK fordert Rücknahme

Wüstenrot Bausparverträge
(FOTO: Wikimedia Commons/Ralf Roletschek)

Viele Kunden der Wüstenrot waren vergangenen Jahres von ungewollten Kündigungen ihrer Alt-Bausparer betroffen, welche über eine gute Verzinsung verfügen.

Die Arbeiterkammer (AK) hat vier Musterprozesse geführt, welche darin resultierten, dass die Wüstenrot nun die Kündigung zurückgenommen hat. Dies ist jedoch nur in diesen Fällen so, da das Unternehmen verweigerst, die Kündigung für alle anderen Betroffen aufzuheben.

Wie aus der offiziellen Presseaussendung hervorgeht ist die AK der Ansicht, dass Bei Bausparverträgen, bei denen die Vertragssumme noch nicht erreicht wurde und daher ein Bauspardarlehen aufgenommen werden kann, ist eine Kündigung rechtswidrig sei. Aus diesem Grund wird gefordert, alle Kunden gleich zu behandeln und die Kündigungen zurückzunehmen.

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Ein Urteil des OGH trifft das Unternehmen, sowie den Eigentümer Johann Graf ganz schön hart. Die Automaten im Prater seien illegal gewesen, weshalb Spieler ihr Geld zurückfordern können.

„Kündigung aus wichtigem Grund“
Rund 7.000 Kunden der Bausparkasse Wüstenrot erhielten letztes Jahr postalisch ein Angebot zur Vertragsänderung, bzw. Zinssatzsenkung. Diesem mussten die Bausparer zustimmen. Wer dies nicht tat, wurde der Bausparvertrag aus „wichtigem“ Grund aufgekündigt.

Berufen wurde sich dabei auf ein außerordentliches Kündigungsrecht, welches sich darauf bezog, dass die im Vertrag vereinbarten Ansparkonditionen wegen der Niedrigzinsphase nicht mehr marktkonform seien und die Aufrechterhaltung des Bausparers daher für Wüstenrot unzumutbar sei.

Rechtliche Schritte der AK
„Wir sind dagegen gerichtlich vorgegangen und haben für vier Konsumenten Musterprozesse geführt“, sagt AK Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Zu einem Urteil ist es nicht gekommen. Denn Wüstenrot hat in allen vier Fällen die Kündigungen nach den jeweiligen Klagseinbringungen zurückgenommen.“

In diesen vier Fällen wurde vonseiten Wüstenrot rückwirkend der ursprüngliche Zinssatz abermals gewährt und Bausparverträge würden in Zukunft nicht mehr aus demselben Grund gekündigt werden. Jedoch möchte die Bausparkasse die bereits ausgesprochenen Kündigungen nicht zurücknehmen.

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„Ob die ausgesprochenen Kündigungen ‚aus wichtigem Grund‘ zulässig sind, ist nach wie vor unklar“, sagt Zgubic. Es gibt dazu noch keine Judikatur in Österreich. „Wir gehen jedoch nach wie vor davon aus, dass die ausgesprochenen Kündigungen zumindest in jenen Fällen rechtswidrig sind, in denen die Vertragssumme noch nicht erreicht wurde und daher die Aufnahme eines Bauspardarlehens nach wie vor möglich ist“, so Zgubic.

Was tun als Betroffener?
Wenn man von einer Kündigung aufgrund des erklärten Widerspruchs zur Zinssatzsenkung betroffen ist und diese nicht akzeptieren möchte, so solle man Wüstenrot außergerichtlich auffordern die Kündigung zurückzunehmen, so die Arbeiterkammer.

Sollte sich Wüstenrot weigern, so bleibe einem selbstverständlich auch ein Gang vors Gericht, jedoch solle man Bedenken, dass Verfahren auch immer ein Kostenrisiko bergen würden und die Rechtslage in diesem genauen Falle noch nicht ausjudiziert sei.