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„WIE TICKETS“

Kurz erklärt: So wird das Freitesten ablaufen

KOSMO-Montage (FOTOS: BKA/Andy Wenzel, iStockphoto)

In der „ZiB2“ erklärte Bundeskanzler Kurz erstmals die kommende Regelung zum „Freitesten“ aus dem Lockdown.

Seit 26. Dezember gibt es in ganz Österreich wieder einen dritten harten Lockdown. Dieser gilt grundsätzlich bis 18. Jänner, doch nur dann, wenn man sich „freitestet“ – ansonsten gilt der Lockdown bis 24. Jänner (KOSMO berichtete). Wie dieses Freitesten genau funktionieren soll, war bisher nicht bekannt. Eine gesetzliche Regelung steht ebenfalls weiterhin aus und viele Fragen sind noch offen. In der „ZiB2“ brachte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) aber vor dem Jahreswechsel noch etwas Licht ins Dunkle.

Das geplante „Freitesten“ aus dem Lockdown wird laut Kurz in der Gastronomie durch die Gesundheitsbehörden – und zum Teil wahrscheinlich auch durch die Polizei – erfolgen. Im Kultur-, Sport- oder Tourismusbereich werden hingegen die Betreiber selbst für die Überprüfung zuständig sein. Der wichtigste Unterschied wird jedoch die maximale Gültigkeit des eigenen (negativen) Corona-Tests sein: 48 Stunden vs. 1 Woche.

48 Stunden und Corona-Tests „wie Tickets“
Bei Kultur- und Sportveranstaltungen, bzw. in Kinos und Hotels – also überall dort wo normalerweise ein Ticket oder Meldezettel verlangt wird – muss man künftig einen negativen Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für die Kontrolle werde der Betreiber zuständig sein.

Eine Woche alte Corona-Tests
Wer bei der Gastronomie kontrollieren soll, war in den vergangenen Tagen stark debattiert worden. Die Wirte hatten hier mehrfach betont, sich nicht als „Kontrolleure“ in der Pflicht zu sehen. Für die Stichprobenkontrollen der negativen Tests in der Gastronomie werden die Gesundheitsbehörden zuständig sein. Sie werden auch „auf die Hilfe anderer Behörden zurückgreifen können, wie zum Beispiel von der Polizei“, so Kurz am Mittwochabend in der „ZiB2“.

In der Gastronomie, darf der vorgelegte Corona-Test auch älter sein, nämlich eine Woche alt. Kurz mahnte aber Gäste und Wirte gleichermaßen: Es sei ein „Irrglaube“, dass die Gastronomie bereits im Jänner uneingeschränkt öffnen können wird. Auch hier werde es unterstützende Maßnahmen geben müssen.

Gesetzesänderung notwendig
Das frühzeitige „Freitesten“ – aus dem sonst bis 24. Jänner aufrechten Lockdown – soll laut Regierungsplänen am 15. Jänner starten. Allerdings ist dafür noch eine Gesetzesänderung notwendig. Am Mittwochabend kursierten bereits erste Entwürfe, bis zum späten Abend lag aber noch kein offizieller Entwurf vor. Angeblich sollen nicht nur Kultur-Veranstaltungen, Hochzeitsfeiern, Sportveranstaltungen oder der Gastronomiebesuch von der Test-Pflicht umfasst sein, sondern auch Veranstaltungen im privaten Bereich.

Kurz wies die Bedenken von Verfassungsjuristen zurück, dass das geplante „Freitesten“ verfassungswidrig sein könnte. Das „Freitesten“ sei ein komplexer neuer Bereich, aber die Regierung habe in den letzten Wochen sehr intensiv daran gearbeitet, ein „ausgeklügeltes Modell“ zu erarbeiten.

Quellen und Links: