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NEUE REGELUNGEN

Dritter harter Lockdown: Das gilt ab heute

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(FOTO: BKA/Wenzel, iStock)

Nach Weihnachten gelten ab 26. Dezember wieder verschärfte Maßnahmen und Verordnungen. KOSMO hat sie für euch auf einen Blick zusammengefasst.

Der Plan für die kommende Zeit steht nun fest. Das wichtigste vorab: Der harte Lockdown gilt ab heute bis inklusive 18. Jänner 2021. Ausgangsbeschränkungen gelten wieder rund um die Uhr (und nicht nur zwischen 20 Uhr und 6 Uhr). Das Verlassen des privaten Wohnbereichs ist nur zu bestimmten Zwecken zulässig, nämlich: Arbeit, Deckung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, Hilfe für Bedürftige, sowie Bewegung an der frischen Luft zur körperlichen und psychischen Erholung. Aber auch noch weitere Verschärfungen stehen ab heute wieder auf der Tagesordnung. Welche? Kosmo hat sie für euch zusammengefasst.

Freitesten“
Der Lockdown gilt grundsätzlich bis 18. Jänner, allerdings nur, wenn man sich „freitesten“ lässt. Am 15., 16. und 17. Jänner, sind österreichweite Massentest geplant. Mit einem negativen Test kann man die Ausgangssperre also mit 18. Jänner beenden. Wer sich nicht testen lassen möchte, für den gelten die harten Lockdown-Regeln bis zum 24. Jänner.

Weiters gilt für alle Orte, die man als „Nicht-Getesteter“ besucht – z.B.: Arbeit, Lebensmittel einkaufen – eine FFP 2-Maskenpflicht anstatt eines gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutzes.

„Click and Collect“ im Handel
Der Handel, sowie körpernahen Dienstleistungen (z.B. Friseure, Kosmetiker, Piercen, Tätowieren etc.) sind bis 18. Jänner geschlossen. Zwar bleibt Der Handel geschlossen, dafür ist „Click & Collect“ für alle Waren möglich. Sprich: Sie dürfen nach Vorbestellung (auch telefonisch) von 6 bis 19 Uhr im Freien abgeholt werden.

Weiterhin geöffnet bleiben:
Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Heilbehelfen und Hilfsmitteln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Verkauf von Tierfutter, Tankstellen, Banken, Trafiken, KFZ-Werkstätten etc.

Sport, Freizeiteinrichtungen & Veranstaltungen
Das Besuchen von Theatern, Tanzschulen, Kinos, etc. wird voraussichtlich bis 18. Jänner 2021 verboten sein. Auch Veranstaltungen bleiben weiterhin verboten. Nach dem 18. Jänner 2021 gelten folgende Beschränkungen: 500 Personen Indoor, 750 Personen Outdoor. Es dürfen nur 50% der Kapazitäten der Plätze belegt sein. Outdoor-Sportstätten bleiben hingegen geöffnet.

Schulen
Schulen und Kindergärten bleiben geschlossen, es soll jedoch Betreuungsmöglichkeiten geben. Alle Schulstufen gehen von 7. bis 17. Jänner ins Distance Learning. Ab 18. Jänner soll wieder Unterricht vor Ort stattfinden.

Quellen und Links: