Wien spart Millionen und streicht als erstes Bundesland den umstrittenen Schulungszuschlag für Mindestsicherungsbezieher. Die Maßnahme brachte nicht den erhofften Arbeitsmarkt-Erfolg.
Die Stadt Wien hat sich stets für eine österreichweit einheitliche Regelung der Mindestsicherung eingesetzt. Zu den zentralen Forderungen Wiens zählen dabei die Übernahme arbeitsfähiger Mindestsicherungsbezieher durch das Arbeitsmarktservice (AMS), eine mehrjährige verpflichtende Integrationsphase mit Residenzpflicht ab dem ersten Tag sowie wirksame Instrumente zur Bekämpfung von Kinderarmut. Sowohl die Bundesregierung als auch die Wiener Stadtregierung haben eine Evaluierung der Mindestsicherung hinsichtlich ihrer Treffsicherheit und Wirksamkeit bei der Arbeitsmarktintegration vereinbart. Als Konsequenz wird nun der erhöhte Schulungszuschlag in der Mindestsicherung, der von der früheren ÖVP-Grüne-Bundesregierung eingeführt wurde, ersatzlos gestrichen.
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Hackers Begründung
Sozialstadtrat Peter Hacker erklärt dazu: „Dieser erhöhte Schulungszuschlag wurde vergangenes Jahr als Initiativantrag im Parlament eingebracht und damit gab es keine Möglichkeit zur Begutachtung.“ Somit gab es keine Möglichkeit, diese Maßnahme dahingehend zu bewerten, ob sie die Arbeitsmarkt-Integration verbessern würde. Hier waren wir von Anfang an skeptisch und haben deshalb auch den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Ich begrüße die Abschaffung dieser Maßnahme durch die Bundesregierung, nachdem ihr Effekt ohnehin fraglich war. Darum setzen wir diese Streichung auch als erstes Bundesland um.“
Bei dem erhöhten Schulungszuschlag handelte es sich um eine AMS-Leistung, die der Bundesgesetzgeber ohne vorherige Begutachtung beschlossen hatte. Die Maßnahme sollte Mindestsicherungsempfänger motivieren, AMS-Ausbildungen zu absolvieren, indem diese finanziell stärker honoriert wurden. Eine Besonderheit bestand darin, dass diese Zuschläge – anders als sonst üblich – nicht von der Mindestsicherung abgezogen werden durften. Eine signifikante Verbesserung der Arbeitsmarktintegration konnte durch diese Maßnahme jedoch nicht nachgewiesen werden, weshalb die Stadt Wien deren Rücknahme ausdrücklich unterstützt.
Finanzielle Auswirkungen
Die zwischen November 2024 und Juni 2025 ausgezahlten erhöhten Schulungszuschläge haben der Stadt Wien Mehrkosten von 9,7 Millionen Euro verursacht. Durch die Abschaffung dieser Maßnahme rechnet die Stadt mit jährlichen Einsparungen von rund 20 Millionen Euro. Die entsprechenden Beschlüsse werden auf Wiener Ebene am 18. Juni 2025 im zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Sport gefasst, gefolgt von einem Beschluss in der Landtagssitzung am 26. Juni 2025.
Die Maßnahme läuft mit 30. Juni 2025 aus.
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