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ABSURDE REGELN

Lockdown: Wahrsager dürfen öffnen, Friseure nicht

(FOTO: iStockphoto)

Im Lockdown sind der Handel und die Gastronomie, sowie viele weitere Bereiche geschlossen. Doch Gewerbe und Handwerker arbeiten weiter. Und erstmals dürfen auch „Beratungen“ angeboten werden.

Im „Ö1 Morgenjournal“ am Mittwoch erklärte die Obfrau der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer, Renate Scheichelbauer-Schuster, dass Kunden auch im Lockdown die Geschäfte oder Büroräumlichkeiten betreten dürfte. Allerdings nur, um dort Muster anzusehen, einen Auftrag zu geben, oder sich beraten zu lassen: „Es ist erstmals möglich laut der Verordnung, dass der Kunde zur Beratungen kommen kann“. Voraussetzung dafür ist allerdings ein 2G-Nachweis.

Astrologen dürfen arbeiten, Friseure nicht
Die Beratungen dürften jedoch nur stattfinden, wenn der Verkaufsbereich gleichzeitig geschlossen bleibt, so Scheichelbauer-Schuster weiter: „Überall, wo Waren sind und der Kunde hereinkommt und ich würde ihn beraten, das wäre nicht okay.“ Ein typischer Bereich, der im Lockdown unter diese Beratungen fällt, ist etwa ein Schneider, so die WKÖ-Obfrau.

Laut Wirtschaftskammer gehören dazu außerdem etwa Gärtner und Floristen, Elektrotechniker, Mechaniker, Schneider, Kunsthandwerker, Berufsfotografen, Lebens- und Sozialberaterinnen. Doch es gibt auch einige wesentlich erstaunlichere Berufsgruppen, die mit der neuen Regelung ebenfalls im Lockdown geöffnet haben dürfen:

So dürfen etwa kurioserweise auch Energetiker und Astrologen geöffnet haben! Unter der Voraussetzung 2G und mit FFP2-Maske können diese als Berater in allen Lebenslagen weiterhin ihre Dienste anbieten. Möglicherweise können diese uns ja auch die brennende Frage beantworten, ob der harte Lockdown tatsächlich mit 12. Dezember enden wird!?

Quellen und Links: