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JUGENDSTRAFTAT

Mädchen half 16-jährigen Jungs, eine 13-Jährige zu vergewaltigen

VERGEWALTIGUNG
Symbolbild (FOTO: iStock)

Die Staatsanwaltschaft in Strumica (in Nordmazedonien) hat ein Ermittlungsverfahren gegen ein 21-jähriges Mädchen erlassen, das der Beihilfe zur Begehung einer Straftat verdächtigt wird – Vergewaltigung eines Kindes unter 15 Jahren, gemäß Artikel 188 Absatz 2 zu Absatz 1 StGB der Republik Nordmazedonien.

Für denselben Vorgang stellte die zuständige Staatsanwaltschaft beim Kinderrichter des Grundgerichts in Strumica einen Antrag auf Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen zwei Jungen (16), die verdächtigt werden, die Straftat der Vergewaltigung eines Kindes unter 15 Jahren begangen zu haben, berichtet das Medium makfax.com.mk.

Während der Silvesterfeier im Haus eines der Minderjährigen half die Verdächtige im Bewusstsein des Verbrechens zwei Teenagern (geb. 2007), ein Mädchen (geb. 2010) gewaltsam zu vergewaltigen.

Die Verdächtige ermutigte und berauschte das Opfer zunächst, zog es in einem der Räume aus und erlaubte zwei Minderjährigen, das Mädchen zu vergewaltigen, das sich die ganze Zeit widersetzte. Nach der Straftat kleidete die Verdächtige das Opfer an und fing an, es zu treten und ihm auf den Kopf zu schlagen.

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Die zuständige Staatsanwaltschaft unterbreitete dem Ermittlungsrichter einen Antrag auf Haft für die Verdächtige. Der Antrag wurde angenommen und der Richter ordnete eine Haftstrafe von 30 Tagen an.

Für Jungen, die diese strafbare Handlung begangen haben, wird eine Maßnahme gemäß Artikel 115 des Gesetzes über die Justiz für Kinder der Republik Nordmazedonien vorgeschlagen, bei der sie der Aufsicht des Zentrums für soziale Angelegenheiten unterstellt werden.