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Urteil schockiert

Mann stach Schwager in den Hals – trotzdem keine Haftstrafe

(FOTO: iStock/BrianAJackson)
(FOTO: iStock/BrianAJackson)

Ein Vorfall fand in Uttendorf im Innviertel im Oktober letzten Jahres statt. Ein 45-jähriger Mann, der unter einer schizoaffektiven Störung leidet, griff seinen 43-jährigen Schwager mit einem Klappmesser an. Der Vorfall endete in einer beinahe tödlichen Verletzung für das Opfer und einer gerichtlichen Unterbringung für den Täter.

Nach einem Streit bei einer Familienfeier, zückte der Mann aus Nordmazedonien ein Messer und stach seinem Schwager damit in den Hals. Ein weiterer Angehöriger verständigte die Exekutive, die zunächst lediglich von Handgreiflichkeiten ausging. Der Angreifer wartete inzwischen mit dem Messer vor dem Haus auf die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen. 

„Wie viele Male zuvor hat sich der Betroffene mit seinem Schwager unterhalten. Plötzlich hatte er eine Eingebung, dass er diesen töten müsse. Wenn nicht zufällig die Ex-Gattin des Täters gekommen wäre und ihn angefleht hätte, aufzuhören, dann hätte er wohl weitergemacht“, sagte Staatsanwalt Alois Ebner.

Schuldunfähig

Der Täter, ein Fleischermeister, der aufgrund seiner psychischen Erkrankung als schuldunfähig eingestuft wurde, erschien vor Gericht ruhig und reumütig. „Es tut mir leid, was ich getan habe. Es war alles wie im Traum“, gab er zu Protokoll. Die psychiatrische Begutachtung, durchgeführt von Dr. Adelheid Kastner, bestätigte, dass er zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss seiner seit drei Jahren immer wieder auftretenden Erkrankung stand und nicht in der Lage war, realistisch zu denken.

Betreutes Wohnen

Das Gericht entschied aufgrund des Gutachtens und des Verhaltens des Angeklagten, dass dieser in eine betreute Wohneinrichtung eingewiesen wird. Dort wird er medikamentös versorgt und steht unter ständiger ärztlicher Überwachung. Diese Maßnahme wird jährlich vom Gericht überprüft und ist unbefristet.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind für das Opfer jedoch bitter. Der 43-jährige Mann lag nach dem Angriff wochenlang im Krankenhaus und verlor in der Folge seinen Arbeitsplatz. Mit dem Verlust seines Einkommens stiegen auch seine Schulden. Seine Aussichten auf Schmerzensgeld sind gering, wie sein Anwalt Daniel Strauss bestätigt. Richter Stefan Kiesl wandte sich noch an die Familie des Opfers. „Es ist unvorstellbar, was das Opfer erlitten hat, aber für Selbstjustiz ist in diesem Land kein Platz.“

Diese tragische Geschichte wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die sich aus der Kollision von Strafrecht und Psychiatrie ergeben. Während der Täter in einer betreuten Einrichtung untergebracht ist und medizinische Hilfe erhält, steht das Opfer vor einer ungewissen Zukunft und der Herausforderung, sein Leben neu aufzubauen.