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CORONA-MASSNAHMEN

Maskenpflicht ausgeweitet: Hier muss man ab morgen Mund und Nase bedecken

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(FOTO: iStock)

Vor zwei Tagen verkündete die Bundesregierung die Wiedereinführung der Maskenpflicht. Obwohl nur von Supermärkten, Banken und Post die Rede war, so muss man ab morgen auch in anderen Bereichen wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Mit 24. Juli muss die Maske wieder verpflichtend in Supermärkten, Banken und Postämtern getragen werden. Aus der neuen Verordnung ist jedoch zusätzlich zu entnehmen, dass diese Maskenpflicht auch wieder für Besucher von Anstalten gilt, in welchen Gesundheits- und Pflegedienste erbracht werden.

Wo gilt die MSN-Pflicht noch?
Außerdem muss man auch in Reisebussen, auf Ausflugsschiffen, in Seil- bzw. Zahnradbahnen sowie bei Dienstleistungen und in geschlossenen Räumen, wo der Mindestabstand nicht gewährleistet Mund und Nase bedecken.

Weiterhin gilt die Maskenpflicht auch in allen öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Apotheken und Arztpraxen Mund und Nase bedecken. Von der Verordnung ausgenommen sind derzeit Restaurants, Wirtshäuser, Trafiken, Mode-Geschäfte oder Baumärkte.

Auch bei Gottesdiensten muss man ab Freitag teilweise wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen, so die Katholische Presseagentur. In den letzten Wochen waren vermehrt Cluster rund um Religionsgemeinschaften aufgetreten.