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SCHÖNE BESCHERUNG

Maskenpflicht unterm Weihnachtsbaum: Die neuen Regeln im Überblick

MASKENPFLICHT_TANNENBAUM
(FOTO: iStock)

Die Corona-Weihnachtsverordnung wurde von der Regierung veröffentlicht. Es gibt strengere Maskenpflicht in Innenräumen, und zwar abseits des Weihnachtsfests.

Das Gesundheitsministerium hat den Parteien im Parlament nun ein Konzept für die Weihnachts-Verordnung zugesendet. Dieser Entwurf muss noch beschlossen werden. Neben den Ausgangsbeschränkungen soll es auch eine Maskenpflicht für den Heiligen Abend und Weihnachten geben!

Kosmo hat die Details in einer Übersicht:
– Die Ausgangssperren sind am 24.12 und 25.12 von 20 Uhr bis 6 Uhr Früh aufgehoben. Insgesamt dürfen sich 10 Personen aus zehn Haushalten treffen. Weil die nächtliche Ausgangsbeschränkung und das Personenlimit aufgehoben worden sind, führt man eine Maskenpflicht ein.

– Das heißt Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, müssen ein Abstand von mindestens einem Meter einhalten und zusätzlich in geschlossenen Räumen eine Maske tragen. Auch beim Singen braucht man ein Mund-Nasen-Schutz.

– Neben Heiligabend und Weihnachten, dürfen sich weiterhin sechs Erwachsene und sechs minderjährige Kinder aus zwei Haushalten treffen.

– Traditionell wird es auch am 26.12 noch sehr viele Familienbesuche geben. Hier wird wieder der Lockdown stattfinden, wo maximal zwei verschiedene Haushalte zusammenkommen dürfen. Ab 20 Uhr gilt die Ausgangssperre mit den gewohnten Ausnahmen.

– Die Maßnahmen zu Silvester und Neujahr sind noch unklar. Es wird behauptet, dass dieselben Regeln wie am 26.Dezember gelten könnten. Das bedeutet: Treffen von sechs Erwachsenen und sechs Kindern aus zwei Haushalten. Die Ausgangssperre fällt wahrscheinlich weg.

– Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz wird auch am Arbeitsplatz verpflichtend sein. Das gilt nur dann, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann oder keine Trennwände möglich sind. Angestellte in Pflege- und Altersheime müssen sich zwei Mal wöchentlich einem PCR- oder Antigen-Test unterziehen, Mitarbeiter in Krankenhäusern werden einmal pro Woche getestet. Skibetriebe wie Seilbahnen und Gondeln, die am 24. Dezember öffnen dürfen, dürfen nur die Hälfte ihrer Kapazitäten nutzen. Botanische Gärten und Zoos dürfen auch wieder aufsperren.