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Kaltprogressions-Aus

Mehr Netto: Jetzt kommen neue Steuerklassen

GELD_OESTERREICH
(FOTO: iStock/Zerbor)

Das Aus der sogenannten Kalten Progression hat den Österreichern dieses Jahr mehr Netto vom Brutto beschert. In einem innovativen Schritt hat die Regierung die Einkommensteuertarife nun jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst. Die Frage, die sich viele stellen: Was geschieht mit dem verbleibenden Drittel?

Die Regierung hat nun Licht ins Dunkel gebracht. Das ominöse „letzte Drittel“ wird nach sozialökonomischen Parametern für weitere Entlastungen verwendet. Bundeskanzler Karl Nehammer, Finanzminister Magnus Brunner und Sozialminister Johannes Rauch gaben am Freitag bekannt, wohin diese Einnahmen genau fließen werden.

„Heute ist ein guter Tag für Österreichs Steuerzahler“, eröffnete Bundeskanzler Nehammer die Bekanntgabe. Der Abschied von der Kalten Progression, dem berüchtigten Lohnfresser, hat dafür gesorgt, dass nicht nur einmal, sondern immer wieder mehr Geld in den Taschen der Arbeitnehmer bleibt. Das „letzte Drittel“ beläuft sich dieses Jahr auf 1,2 Milliarden Euro, die nun zur weiteren Entlastung der Arbeitenden dienen.

3 Kernpunkte

Die Regierung hat drei Kernpunkte identifiziert, in die diese Einnahmen fließen werden: Die Entlastung von Erwerbseinkommen und Pensionen, insbesondere für niedrige und mittlere Einkommen, die Bekämpfung des Arbeitskräftemangels und die Schaffung positiver Leistungsreize sowie die Entlastung von Kindern und Familien und die Bekämpfung von Kinderarmut.

Ein bedeutender Schritt ist die Anhebung der Tarifgrenzen, ab der man in eine höhere Steuergruppe fällt. Die Anhebungen betreffen alle Tarifstufen, wobei die erste Stufe um 9,6 Prozent, die zweite um 8,8 Prozent, die dritte um 7,6 Prozent und die vierte um 7,3 Prozent angehoben wird. Damit sind erst ab einem Einkommen von 12.816 Euro Steuern zu zahlen. Die Steuerstaffelung reicht von 20 Prozent für Einkommen bis 20.818 Euro bis hin zu 50 Prozent für Einkommen über 99.266 Euro.

„kein Sparpaket“

Zusätzlich werden die Absetzbeträge, die der automatischen Inflationsanpassung von zwei Dritteln unterliegen, vollständig an die Inflationsrate angepasst. Dies betrifft unter anderem den Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag, die Verkehrsabsetzbeträge und die Pensionistenabsetzbeträge.

Auch die steuerliche Begünstigung von Überstunden wird ausgeweitet. Der monatliche Freibetrag wird dauerhaft von 86 Euro auf 120 Euro angehoben. Für die nächsten zwei Jahre (2024 und 2025) wird der monatliche Freibetrag für 18 Überstunden sogar 200 Euro betragen.

Sozialminister Johannes Rauch betonte die soziale Dimension der Maßnahmen: „Mit dem variablen Drittel der Einnahmen aus der Kalten Progression unterstützen wir im kommenden Jahr jene Menschen, die besonders von den Preissteigerungen betroffen sind. Für Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien mit Kindern bringt dieses ‚Soziale Drittel‘ eine spürbare Entlastung, die sie dringend brauchen. Damit stärken wir den sozialen Ausgleich in unserem Land, das Vertrauen in die Politik und unsere Zukunft.“

Die fehlenden Steuereinnahmen sind für Finanzminister Brunner „natürlich keine bequeme“ Situation, aber er versichert: „Es wird kein Sparpaket geben in den nächsten Jahren.“ Sowohl Nehammer als auch Rauch sehen in den Maßnahmen ein ausgewogenes Paket, das sowohl finanziell schlechter Gestellte unterstützt als auch Leistung belohnt.