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Menschenrechte verletzt“: EU plant Sanktionen gegen Israel

Menschenrechte verletzt“: EU plant Sanktionen gegen Israel
FOTO: EPA/Mohammed Saber
3 Min. Lesezeit |

Die EU bereitet mögliche Druckmittel gegen Israel vor, sollten die jüngst vereinbarten Hilfslieferungen für den Gazastreifen nicht umgesetzt werden. Nach Informationen aus EU-Diplomatenkreisen hat die Außenbeauftragte Kaja Kallas den Mitgliedstaaten einen umfassenden Maßnahmenkatalog zukommen lassen.

Dieser wurde auf Basis eines Auftrags erstellt, den Kallas im Juni bei einem Treffen der EU-Außenminister erhalten hatte. Hintergrund sind Ergebnisse einer EU-Prüfung, wonach Israels Vorgehen im Gazastreifen gegen Menschenrechtsgrundsätze verstößt, die im Assoziierungsabkommen von 2000 als Grundlage der Zusammenarbeit festgeschrieben sind.

Der Optionskatalog umfasst verschiedene Eskalationsstufen: von der Aussetzung von Handelsvorteilen über ein Waffenembargo bis hin zur Blockierung israelischer Teilnahme am EU-Forschungsprogramm Horizon. Weitere mögliche Maßnahmen beinhalten verschärfte Einreiseregeln für israelische Staatsbürger, gezielte Sanktionen gegen politisch Verantwortliche sowie Einschränkungen beim Luftverkehrsabkommen, das bislang Direktflüge zwischen Israel und der EU ermöglicht.

Israels Blockadepolitik

Der Hauptvorwurf an die israelische Regierung lautet, in den vergangenen Monaten Hilfslieferungen in den Gazastreifen massiv eingeschränkt zu haben. Israel rechtfertigte diese Maßnahmen mit dem Argument, die Hamas würde von den Hilfsgütern profitieren. Am kommenden Dienstag sollen die EU-Außenminister in Brüssel über die verschiedenen Handlungsoptionen beraten. Angesichts der aktuellen Entwicklungen gilt eine unmittelbare Entscheidung jedoch als unwahrscheinlich.

Erst am Donnerstag hat Israel einer Vereinbarung zur verbesserten Versorgung der Zivilbevölkerung im Gazastreifen zugestimmt. Diese sieht laut EU-Angaben eine deutliche Aufstockung täglicher Lebensmittellieferungen und anderer Hilfsgüter vor. Konkret sollen mehr Grenzübergänge geöffnet und die Hilfsrouten über Jordanien und Ägypten reaktiviert werden. Die Maßnahmen sollen in den kommenden Tagen in Kraft treten, wobei Vorkehrungen getroffen werden, um eine Umleitung der Hilfe an die Hamas zu verhindern.

Hürden für Sanktionen

Welche Maßnahmen bei einem Scheitern der Hilfsvereinbarung tatsächlich ergriffen würden, bleibt derzeit offen. Eine wesentliche Hürde stellt die Tatsache dar, dass einige der diskutierten Schritte Einstimmigkeit unter allen EU-Mitgliedstaaten erfordern würden. Länder wie Deutschland stehen Sanktionen gegen Israel grundsätzlich kritisch gegenüber.

Bestimmte handelspolitische Maßnahmen könnten allerdings auch mit Mehrheitsentscheidung beschlossen werden.

Uneinigkeit unter EU-Staaten

Die EU wird am 15. Juli einen Maßnahmenkatalog mit fünf konkreten Sanktionsoptionen offiziell vorlegen. Dazu zählen die vollständige oder teilweise Aussetzung des Assoziierungsabkommens, gezielte Sanktionen gegen israelische Regierungsmitglieder und Siedler, verschiedene Handelsbeschränkungen sowie die Aussetzung der Forschungskooperation.

Innerhalb der EU zeichnen sich jedoch deutliche Lager ab: Deutschland, Tschechien und Ungarn lehnen eine Aussetzung des Assoziierungsabkommens oder ein Waffenembargo entschieden ab und blockieren damit weitreichende Maßnahmen. Da für solche Schritte Einstimmigkeit im Rat erforderlich wäre, gelten sie derzeit als politisch kaum durchsetzbar.

Als realistischere Option werden gezielte Sanktionen gegen Einzelpersonen diskutiert – ähnlich wie sie bereits von Großbritannien, Australien, Kanada, Neuseeland und Norwegen gegen israelische Siedler verhängt wurden. Die Kommission selbst positioniert sich zurückhaltend bei der Frage umfassender Wirtschaftssanktionen, während die Mehrheit der Mitgliedstaaten zumindest Gesprächsbereitschaft signalisiert.